
In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, wonach Kinder weiterhin keinen Anspruch auf sog. Hartz IV Leistungen haben, wenn sie mit ihrer Mutter und einem "unechten Stiefvater" mit ausreichend Einkommen zusammenleben. Die Abweisung erfolgte überwiegend aus formalen Gründen. Damit wurde die Verfassungsbeschwerde bezgl. eines, im Streitjahr 2006, 13 jährigen Mädchens nicht zur Entscheidung [...]