
In Deutschland war nun die Klage im Zivilverfahren der Opfer gegen die Bundesrepublik gescheitert, welche in erster Instanz Schadenersatz wegen des tödlichen Luftangriffs bei Kunduz erlagen wollten. Gut vier Jahre nach dem Luftschlag wiesen die Richter damit zwei Musterklagen zurück. Jene an der militärischen Aktion beteiligten Personen könne keine schuldhafte "Amtspflichtverletzung" vorgeworfen werden, so [...]