(C) TexasEagle, 2012, Bild: flickr (CC BY-NC 2.0)

In der Beantwortung einer Anfrage, zum Thema "Kritik des Europarates [hier die: Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz - ECRI] an Rassismus und Intoleranz in Deutschland", durch die deutsche Bundesregierung, heißt es, in folgender Betrachtung bezogen vor allem auf Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LGBT), wobei es auch die sog. Intersexuellen gibt, dass laut dem geschlossenen Koalitionsvertrag der Nationale Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland (NAP) künftig auch um die Themen Homo- und Transphobie ergänzt werden soll, wörtlich schrieb man im Koalitionsvertrag: "Wir verurteilen Homophobie und Transphobie und werden entschieden dagegen vorgehen" (ex). Mit Blick auf die Statistik zur politisch-motivierten Kriminalität (PMK) würden im Oberthema der "Hasskriminalität" die Unterthemen Fremdenfeindlich, Antisemitisch, Rassismus, Religion, gesellschaftlicher Status und sexuelle Orientierung jeweils gesondert erfasst werden. Der angemerkte ECRI hätte, so die Vorbemerkung der Anfragesteller, zuletzt in einem publizierten Bericht von Februar laufenden Jahres (2014) der Bundesrepublik noch "ein Rassismus-Problem" bescheinigt gehabt. Dieses würde, so die eingangs in der Anfrage gewählte Formulierung, angeblich "die gesamte" Gesellschaft betreffen, eingeschlossen Strukturen in staatlichen Behörden.
Teils eine "erhebliche Diskriminierung" von Personen (LGBT) sei zu sehen, was oft dazu führen kann, dass solche Menschen ihre besondere "sexuelle Identität" verbergen. LGBT steht für Lesbian, Gay, Bisexual und Trans (Englisch), wobei in Deutschland z.B. auch die Abkürzung LSBTTIQ verwendet wird, die für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und sonst abweichende Menschen steht. Über den sog. "Queer-Baukasten" kann man sich diverse "Kombinationen" zusammenbasteln, wobei A für Asexuell, I für Intersexuell, O für Omnisexuell, P für Pansexuell, TI für Transidentität oder auch U für "Unsicher" steht (ex). Homophobie und Transphobie wären in Deutschland laut Europarabericht ebenfalls an Schulen oder im Bereich Sport in unterschiedlichem Ausmaß verbreitet. Die deutsche Bundesregierung sei laut Antwort (DS: 18/1629) aber selbst nicht der Auffassung, wonach möglicherweise auch Polizeibeamte allgemein eher zögerlich handelten, was die Aufnahme von Straftaten angeht, die mit rassistischen oder homo-/ transphoben Motiven verknüpft gewesen sein könnten. Das Feld "Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender" (LGBT) angesprochen schreibt man, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) als national eingerichtete Anlaufstelle für Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet dient.
In 2010 sei eine Studie in Auftrag gegeben worden, welche die Feststellung von Benachteiligungen sog. "Trans*Personen" (s. unter: Transphobie, Transgender) zum Ziel hatte, unter anderem auch im Arbeitsleben. Herausgekommen sei, dass solche Menschen, in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens sowie des Arbeitslebens, Diskriminierungen ausgesetzt waren. In einer anderen, später durchgeführten Studie - deren Ergebnisse in 2012 publiziert wurden, stellte man fest, dass lesbische, bisexuelle Frauen und Trans*Personen in der Bundesrepublik "nach wie vor unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen" im Bildungs-, Arbeits- und Gesundheitsbereich ausgesetzt waren und wohl auch noch heute sind. Um die Situation solcher Individuen verbessern zu können, wurden diverse Maßnahmen angestoßen. In der Antwortgabe (18/1629) der Bundesregierung spricht man etwa ein durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) aufgelegtes Projekt an, welches unter dem Titel: "Inter-Trans-Queer-Jugendliche- Online – Projekt zur Verbesserung der Lebenswelten von inter- und transgeschlechtlichen sowie gender-queeren Jugendlichen in Deutschland" geführt werde.
Zwischenanmerkung: Unter einer Geschlechtsidentität versteht man in der Psychologie das Geschlecht, dem sich ein Mensch zugehörig fühlt und welches i.d.R. auch mit den körperlichen Geschlechtsmerkmalen übereinstimmt. Individuen, bei denen dieses nicht immer oder nicht ganz der Fall ist, bezeichnet man als Transgender bzw. mit dem medizinischen Terminus "Menschen mit Geschlechtsidentitätsstörung". Jene, die vollständig in die andere Geschlechterrolle wechseln und eine geschlechtsangleichende Operation als notwendige Behandlung benutzen, um den eigenen Körper dem Identitätsgeschlecht anzugleichen, werden meist als Transsexuelle bezeichnet. Zudem gibt es Geschlechtsidentitäten, welche das binäre Geschlechtssystem verlassen und dabei eine sog. "geschlechtliche Neutralität" anstreben. Die Begrifflichkeit "Neutrois" bezeichnet den Wunsch einer Person nach gänzlicher "Abwesenheit" geschlechtlicher Merkmale.
Über den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter der Behördenleitung von Manuela Schwesig (SPD) gäbe es ebenfalls Unterstützung. Man fördere laut Antwortgabe das bundesweit agierende Jugendnetzwerk Lambda, welches selbst die Interessen junger Lesben, Schwuler, Bisexueller und Transgender (LGBT) in der Öffentlichkeit und Politik vertritt und rückblickend am "Zentralen Runden Tisch der Jugend" in der ehemaligen DDR gegründet worden war. Jene Struktur habe es sich den Informationen zufolge "zur Aufgabe gemacht", dass Jugendliche in Deutschland in ihrem "Selbsterkennungsprozess" sowie in psychosozialen Notsituationen unterstützt werden. Förderungen fließen seit 1990 "regelmäßig aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP)". Zudem führe das Deutsche Jugendinstitut (DJI) eine zweijährige Studie durch, um möglichst umfangreiche und differenzierte Daten über Jugendliche und junge Erwachsene (LGBT) zu erheben.
Insbesondere lege man hier den Fokus auf die Coming-out-Erfahrungen, sinngemäß für Bekenntnis oder Offenbarung einer Person stehend, der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unterschiedlichen Personenkreisen bzw. Kontexten wie Familie, Peers (s. Peergroup, als Gruppe von Gleichgestellten) und Schule, sowie deren auf ein Coming-out bezogene Bewältigungsstrategien. In Studien aus der Vergangenheit stellte man als überwiegende Merkmale speziell Ausgrenzungen, Mobbing und oft zudem subtile Herabwürdigungen solcher Personen fest - aus den psychologischen Folgen heraus treten Versuche des Suizids, bei z.B. homosexuellen Jugendlichen, deutlich häufiger auf als bei heterosexuellen Individuen. Als wichtiges Ziel des in Deutschland entwickelten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, sieht man der Antwort nach, dass Benachteiligungen unter anderem aus Gründen der sexuellen Identität verhindert oder beseitigt werden sollten.
Womit auch, wie es im Verlauf heißt, ein wichtiger Schritt in Richtung hin zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft getan sei, wobei nicht der Schutz vor Benachteiligungen bestimmter Gruppen bezweckt werde, sondern der Schutz jedes einzelnen Menschen. Man verurteile durch die Bundesregierung in Deutschland in diesem Feld Homophobie - gegen Lesben und Schwule gerichtete Aversion bzw. Feindseligkeit - und Transphobie - gegen transidente, transgender, transsexuelle Personen gerichtete Vorurteile, Ekel, Aggressionen. Ein entschiedenes Vorgehen gegen mögliche Diskriminierung(en) sowie eine Verbreiterung der Akzeptanz gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und inter-geschlechtlichen Personen halte man entsprechend für geboten. Den bereits angemerkten "Nationalen Aktionsplan", siehe ggf. auch Weltkonferenz gegen Rassismus (unter), angesprochen, gibt man zu verstehen, dass die wichtige Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und auch darauf bezogene Intoleranz um das Thema Homo- und Transphobie erweitert werden soll. Rückblickend hatte man in der Unterrichtung (12/2010, Drucksache 17/4325) der Antidiskriminierungsstelle des Bundes angemerkt:
"So verdeutlicht Heterosexismus im Gegensatz zu Homophobie oder Transphobie, dass es sich um Diskriminierung [als: Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelner Personen] aufgrund der Norm der heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit – mit genau zwei verschiedenen, natürlichen, sich ergänzenden, sich begehrenden Geschlechtern – handelt [...] wirkt sich die Orientierung an einer binären biologischen Geschlechterordnung sowohl in den Lebensweisen zulasten von Homosexuellen oder Bisexuellen wie auch in der individuellen Identität zulasten von Inter- und Transsexuellen aus". Das Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM) als Klassifikationssystem der American Psychiatric Association beschrieb den Begriff der "Geschlechtsidentitätsstörung" - siehe ggf. auch Gender Identity Disorder (ex) - als psychische Gesundheitsstörung, was im DSM V durch "Gender Dysphoria" (Geschlechtsdysphorie, Missstimmung) ersetzt worden sei (ex), weil zuvor auch das Parlament der Europäischen Union dazu aufrief, transsexuelle Menschen nicht mehr als psychisch gestört zu betrachten (unter).
Folgender Autor meinte: "Es ist wichtig zu betonen, dass transgender Menschen daher bezeichnet werden, als hätten sie eine geistige Störung [...] in nationalen europäischen medizinischen Klassifizierungssystemen auf das DSM und [ICD] Bezug genommen wird, werden sie in den Mitgliedsstaaten des Europarates oft herangezogen, um transgender Menschen zu diagnostizieren" (ex). Unter dem Abschnitt "Diagnosen im Zusammenhang mit Geschlechtsdysphorie" heißt es laut einer Publikation der World Professional Association for Transgender Health (WPATH): "Deshalb sind transsexuelle, transgender und geschlechtsnichtkonforme Personen nicht grundsätzlich gestört [...] geht es darum, jenes möglicherweise vorhandene Leiden im Zusammenhang mit Geschlechtsdysphorie zu diagnostizieren, für das unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen [...] Vorhandensein einer Diagnose für eine solche Dysphorie [ex] vereinfacht oft den Zugang zu gesundheitsbezogener Versorgung und kann dazu führen, dass sich weitere Forschung in effektiven Behandlungsmaßnahmen niederschlägt" (ex).
In einem Europäischen Weißbuch zur "Sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität - Lokale Politik für die Gleichstellung" meinte man vor der Änderung im (DSM V) zur Thematik "Transgender", dass sich jene Individuen in einer "besonders prekären Lage" befinden würden, sie seien in hohem Maße Diskriminierungen, Stigmatisierungen und Gewalt ausgesetzt. Als "zentralen Aspekt" bezeichnete man auch die damit verbundene Klassifizierung, "dass Transsexualität eine psychische Krankheit sei" (bezogen auf die "Geschlechtsidentitätsstörung"). Mit der Pathologisierung der Identität sei "die Stigmatisierung verschlimmert" worden (ex). Im DSM (I) und DSM (II) gab es rückblickend noch keine "Transsexualität" (siehe auch: Transsexualismus), jedoch den Transvestitismus, der unabhängig von der sexuellen Orientierung sei. Im später veröffentlichten DSM (III) wurde der Begriff Transsexualismus eingeführt.
Außerdem wurde hier die "Geschlechtsidentitätsstörung des Jugend- oder Erwachsenenalters, nicht-Transsexueller Typ" sowie die "Geschlechtsidentitätsstörung nicht näher spezifiziert" eingeführt. Neben dem Transvestitismus wurde der Transvestitische Fetischismus, eine Form des sexuellen Fetischismus (ex), als eigenes Symptombild abgetrennt. Im DSM (IV) hatte man den Begriff des Transsexualismus gestrichen und ihn durch die angeführte "Geschlechtsidentitätsstörung" (GIS) ersetzt, wobei es neben einer Hauptdiagnose auch andere Formen der "Geschlechtsidentitätsstörung" gab. Erstmals in der Geschichte der Diagnosen aus dem Spektrum Transsexualität werden nun geschlechtsinkongruente Erlebens- und Verhaltensweisen bzw. die (Transidentität) der Betreffenden nicht per se in einen Zusammenhang mit (psycho)pathologischen Entwicklungen gestellt (ex).
Im Roche Lexikon der Medizin definierte man den oben kurz angemerkten Begriff der "Intersexualität" als eine Störung der Geschlechtsdifferenzierung mit Widersprüchen in der Ausbildung der allgemeinen äußeren geschlechtlichen Erscheinung, der Keimdrüsen bzw. Geschlechtsorgane sowie des chromosomalen Geschlechts - siehe auch Hermaphroditismus - bezeichnet in der Biologie das Vorkommen von doppeltgeschlechtlichen Individuen (ex), Pseudohermaphroditismus, Feminisierung - die durch Hormone als biochemische Botenstoffe hervorgerufene Ausprägung weiblicher Merkmale, Virilisierung (ex) - bedeutet in der medizinischen Fachsprache eine Vermännlichung - vgl. Transsexualismus. "Durch die Konfrontation mit Intersexuellen ergibt [lt. pb. Stand] sich aber die viel grundsätzlichere Herausforderung, identitätskonstituierende Prozesse immer wieder zu hinterfragen, um vielleicht irgendwann Identität unabhängig von Geschlecht denken zu können [...] Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Sexualmedizin Intersexualität als schwerwiegende Störung sieht", wie man im folgenden Forschungsbericht vor einigen Jahren noch anmerkte (ex).
Laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes heißt es in einem Bericht aber auch: "Manche Menschen verorten ihre Erfahrungen sowohl im Bereich der Intergeschlechtlichkeit als auch in dem der Trans*Lebensweisen" (ex). Die gängigen psychiatrischen Diagnosen bezüglich Transsexualität seien laut folgenden Darstellungen wissenschaftlich oft auch sehr schlecht abgesichert. Über die Geschlechtsidentitätsstörung meinte man etwa: "Leider sind in der klinischen Forschungsliteratur über Jugendliche und Erwachsene solche Interrater-Reliabilitäts-Studien nicht durchgeführt worden [...] keine strukturierten Interviews für das Assessment bezüglich der DSM-IV-TR GID und GIDNOS Diagnosen entwickelt worden [...] keine Vergleiche zwischen klinischen Diagnosen und Diagnosen, die auf strukturierten Interviews aufbauen [...] bedeutet, dass es auch einen Mangel an formalen Validitätsstudien in diesem Bereich gibt" (ex).
Kritische Töne an der ICD (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) - der Weltgesundheitsorganisation (WHO) - in der aktuellen Ausgabe 10, welche im Mai 2015 in 11. Auflage erscheinen (soll), bezogen auf Transsexualismus, gab es laut folgender Publikation, wonach dieser (Transsexualismus) in ICD-10 "nicht ein Symptom einer anderen psychischen Krankheit sein darf, wobei nicht erwähnt wird [...] um welche anderen psychischen Störungen es sich handelt [...] Gerade die Borderline-Persönlichkeitsstörung, welche den Wunsch nach Geschlechtsangleichung mit sich bringen kann, hätte als Ausschlussdiagnose der Transsexualität aufgeführt werden müssen [...] Übergänge zwischen den Diagnosen bestehen nicht". Transsexualität sei demnach auch so eng an den Wunsch nach Geschlechtsanpassung gekoppelt, dass eine weniger radikale Ausrichtung der Transsexualität nicht mehr als solche betrachtet wird (ex).
Sexuelle Skurrilitäten gibt es laut folgenden Darstellungen, um nur eine dem Thema abweichende zu nennen, aber natürlich auch in anderen Ländern auf der Welt, als in europäischen Gefilden - wo Menschen mit einem Gehirn ausgestattet sind. Zum Beispiel der Stamm der Sambia (ex) aus Melanesien, Papua-Neuguinea würde denken; praktizieren, dass die sog. "Samenbewahrung" den Mann stärkt und gegen die angenommene Frauenunreinheit hilft. Jene Individuen praktizieren "organisierten Oralsex", bei dem der Spaß der älteren Empfänger gegen die übertragene Stärke an die Jüngeren übertragen wird. In gleicher Publikation zur "Klinischen Psychologie" gibt es noch weitere Dinge nachzulesen, wie u.a. zu Geschlechtsidentitätsstörungen (inkl. Transsexualität). Diese seien durch die beiden Merkmale einer persistierenden gegen-geschlechtlichen Identifikation sowie Geschlechtsdysphorie (Unbehagen aufgrund des eigenen Geschlechts) gekennzeichnet. "Häufig werden Jungen mit Geschlechtsidentitätsstörung später Schwul anstatt eine Operation vornehmen zu lassen und transsexuell zu werden. Die Transgender (Geschlechtsidentitätsstörung ohne Eingriff) träte aber eher selten auf (ex).
In den 1960/70er Jahren hätten Forscher angeblich herausgefunden: Geschlechtsidentität habe etwas mit dem menschlichen Gehirn zu tun - jedoch anders, als man denken würde. Folgenden Anmerkungen zur "Transsexualität im Spannungsfeld" nach würde bei betroffenen Individuen "während der Schwangerschaft [...] aufgrund besonderer biologischer Mechanismen das Gehirn weiblich, während der Rest des Körpers vorwiegend männlich wird bzw. das Gehirn wird während der Schwangerschaft männlich angelegt, bei sonst überwiegend weiblichem Körper". Somit hätte später das Gehirn auch ein "anderes Geschlecht als der Rest des Körpers". Das entsprechend "gepolte" menschliche Hirn könne die Gewissheit des Geschlechts festlegen. Dieses "besondere Gehirn", hier bei transsexuellen Menschen, würde sozusagen "ausdrücken": Ich bin eine Frau/ein Mann - es nimmt aber an seinem Körper etwas Entgegengesetztes wahr, was bedeute, dass die sonstigen Körpergeschlechtsmerkmale in Dissonanz zum Hirngeschlecht stehen würden (ex).