(C) Andre Karwath, 2007, Bild: Wikipedia (CC BY-SA 2.5)

Laut kürzlich öffentlich beantworteten Fragen zur Firma Wismut GmbH als bundeseigene Struktur auch zur Beseitigung von gefährlichen Hinterlassenschaften der Sowjets (ehem. DDR) aus dem Uranerzbergbau oder der Uranerzaufbereitung heißt es unter anderem, man stelle für die Arbeiten (Sanierung) rund 7,1 Milliarden Euro Steuergelder zur Verfügung, wovon bis Ende vergangenen Jahres (2013) rund 6,1 Milliarden Euro schon abgeflossen und somit ausgegeben wurden. Hinterlassenschaften sind bspw. 48 Halden mit über 300 Millionen Kubikmeter an Gesteinsmaterial, welches laut der offiziellen Antwortgabe schwach radioaktiv verseucht ist. Weiterhin gibt es vier durchaus große Absetzanlagen, in denen über 160 Millionen Kubikmeter Schlämme der Uranerzaufbereitung, ebenfalls "schwach radioaktiv", zu finden wären. In einem ehemaligen Tagebau für Uranerz seien bereits Maßnahmen umgesetzt worden zur Verfüllung und zur Abdeckung.
Man gibt zu verstehen, dass entsprechend betroffene Absetzanlagen und Halden wegen wirtschaftlicher und technischer Gründe "nur" über Tage (die dem Licht ausgesetzte Erdoberfläche) saniert werden könnten. In Belangen der Sanierungen spricht man auch anfallende radioaktive Stoffe an, welche aus der Behandlung kontaminierter Sicker- bzw. Flutungs-Gewässer anfielen. Radioaktiv belastete Sachen (Stoffe) würden von deutschen zuständigen Behörden in Halden, Absetzanlagen bzw. in andere bergbauliche Objekte eingebracht und anschließend abgedeckt. Insbesondere seien Vorschriften des damaligen Strahlenschutzrechtes aus dem übergeleiteten DDR-Recht maßgeblich, neben für Sanierungstätigkeiten das etablierte Wismut-Gesetz von 1991 und Vorschriften des deutschen Berg-, Wasser- und Bodenschutzrechtes. Bei eingelagertem Schrott und Co. handele es sich nicht um Abfälle im Sinne des Atomgesetzes, somit finden die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung keine Anwendung.
Durch die geltende Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland würden auf dieser Basis die radioaktiven Stoffe auf Dauer in den Halden, Absetzbecken und anderen Einlagerungsorten sicher verwahrt bleiben können. Bezüglich der Verbesserung von Abdecksystemen nutze man passende internationale Vorgehensweisen, um so in Deutschland die Halden und Becken für eine Langzeitbetrachtung sicher zu gestalten. Für Halden gelte ein Zeitraum von 200 und für die Absetzbecken von 1000 Jahren, heißt es. Anzumerken sei, dass man natürlich aus theoretischer Sicht davon ausgeht, dass entsprechende Kontrollen in diesem Zeitrahmen stattfinden können. Bereits vollends dem Abschluss überführte Absetzbecken und Halden unterlägen einem langfristig ausgelegten Monitoring und ständig vollzogenen institutionellen Kontrollen. Eine Einlagerung der radioaktiven Stoffe aus der Wismut-Sanierung in ein angenommenes "Bundesendlager" sei nicht vorgesehen. Die Antwort der Bundesregierung kann unter der Drucksache 18/243 oder (hier) gelesen werden.
Die Sanierung der Hinterlassenschaften des Uranbergbaus in Thüringen und Sachsen erfolgt seit dem Jahr 1991 in Deutschland. In der Vergangenheit wurde unter anderem von unerwarteten Wassereinbrüchen oder auch Verzögerungen wegen technischer Probleme berichtet - was entsprechend die Kosten in die Höhe trieb. Auch wegen Kontaminationen von Gewässern seien vor einiger Zeit schon Strafanzeigen gegen die bundeseigene Wismut (GmbH) gestellt worden, wie man u.a. in der Drucksache 17/5766 schrieb. Durch die Verabschiedung eines Gesetzes für das Abkommen (16. Mai 1991) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Sowjetrepubliken wurde die Beendigung der Tätigkeiten der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut (SDAG - zuvor: SAG, als Sowjetische Aktiengesellschaft; ab 1954 die gemeinte SDAG Wismut) vollzogen.
Wegen der Deutschen Einheit hatte die Bundesregierung die Verantwortung für die Folgen des Uranbergbaus im Osten Deutschlands übernommen. "Offiziell" eingestellt worden war die Gewinnung von Uran in 1990. Durch die Gründung der angeführten Wismut GmbH, nach dem Vorbild des Treuhandgesetzes und des GmbH-Gesetzes, ging die Struktur (Sowjetisch Deutsche Aktiengesellschaft) in den Besitz des Bundes über. Der Konzern schürfte Uran zur Lieferung an die Sowjets und war zu DDR-Zeiten das größte Unternehmen Sachsens. Die "Lasten" hatten die Sowjets freilich als Kosten der Bundesregierung auferlegt und sich mit der Selbstauflösung aus dem Staub gemacht. Für den Strahlenschutz und die Atomsicherheit bei den SDAG-Wismut-Betrieben in der DDR war die Generaldirektion der Wismut (ex) in Karl-Marx-Stadt bzw. Chemnitz zuständig.
Da das Uran aus Gebieten der ehemaligen DDR strategisch und militärisch für die UdSSR von besonderer Bedeutung war, unterstand die Überwachung zusätzlich noch den sowjetischen "Sicherheitskräften". Wegen der vollzogenen Auflösung des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz (oder kurz: SAAS) damals in Ostberlin sollten auch von dieser Struktur um die 150 Mitarbeiter als Beamte in die am 3. Oktober 1990 zu bildende Außenstelle des Bundesamtes für Strahlenschutz übernommen werden. Bis auf wenige Ausnahmen wollte man offenbar die Abteilungs- und Institutsleiter des SAAS übernehmen, welche langjährige Mitglieder der SED (in der DDR: "Sozialistische Einheitspartei Deutschlands") in hohen Parteifunktionen gewesen seien.
In Anfragen in den 1990er Jahren sprach man unter anderem von potenziellen Gefahren durch die Freisetzung von Gammastrahlung, des radioaktiven Gases Radon, radioaktiver und arsenhaltiger Stäube sowie radioaktiv und mit Schadstoffen belasteter Wässer. Im Jahr 1991 gab es Irritationen nach einer Sendung des Fernsehmagazins "Kontraste", wonach "schwere Vorwürfe" gegen die Führungsspitze der Wismut (ex) erhoben wurden. Die Rede war davon, dass das einzig Neue an der "Neuen Wismut" nur der Name und die Fahne sei. In der Drucksache 12/1441 faselte man auch irgendetwas von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern. In 1996 hieß es in der Drucksache 13/4789, es seien keine zusätzlichen Kosten für Bund, Länder und Gemeinden zu sehen. Dies war noch zu D-Mark Zeiten, weiter oben findet sich die aktuell offizielle Geldmenge in Euro.
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