EU: Obst, Gemüse und Milch für Bildung


(C) daniellehelm, 2009, Bild: flickr (CC BY 2.0)

Damit sich die jungen EU-Bürger künftig auch im Rahmen der einheitlichen gemeinsamen Marktorganisation an Bildungseinrichtungen passend ernähren können, schlägt die EU-Kommission vor, dass die Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch angepasst werden soll. Es gehe um die Verteilung ausgewählter landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Schulkinder im Rahmen des Schulmilchprogramms und des Schulobstprogramms. Der Vorschlag ziele darauf ab, den Anteil von Obst und Gemüse sowie Milcherzeugnissen an der Ernährung von Kindern nachhaltig zu erhöhen.

Die beiden Programme hatte man rückblickend ins Leben gerufen, damit so der Verbrauch von Gemüse, Obst und Milcherzeugnissen "gefördert" wird. Seitens der EU-Kommission wird betont, dass man wohl herausgefunden habe, dass derartige Erzeugnisse neben ihrer wirtschaftlichen Bedeutung auch gesund sind und sich daher zur Verteilung an Schulkindern eignen. Derzeit gäbe es aber einen rückläufigen Verbrauch von Obst, Gemüse und Milcherzeugnissen.

Sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene sei dies zu beobachten gewesen. Heute liegen anstatt Obst, Gemüse und Milch eher literweise Soft-/ Energy-Drinks oder Fast-Food-Orgien im Trend. Durch die EU sieht man allgemein, dass der "moderne" Ernährungstrend ebenfalls ausschlaggebend sei, dass der Verbrauch von Obst und Co. zurückgegangen war. Die Ernährungstrends heute sind ausgerichtet an stark verbreiteten Nahrungsmitteln, welche oft auch hohe Mengen an Zucker, Salz oder Fett aufweisen. Mit der EU GAP 2020 (Gemeinsame Agrarpolitik) wolle man künftig auch besser bezgl. der erzieherischen Wirkung solcher Programme aktiv werden.

Anders als bei den vorherigen Programmen müssten entsprechend nicht gelöste Probleme, wie zur Verfestigung der erzieherischen Wirkung, insgesamt auch durch eine bessere Effizienz angegangen werden. Es bedürfe einer "einheitlichen politischen Antwort", damit so sichergestellt werden kann, "dass die langfristigen Ziele erreicht und externe Herausforderungen bewältigt werden können". Mit dem Vorschlag reagiere die EU-Kommission wohl auch auf die Berichtspflicht nach Maßgabe von Artikel 225 Buchstabe c der Verordnung – auch bezgl. der Möglichkeit, den Anwendungsbereich der Schulprogramme auf Olivenöl und Tafeloliven auszudehnen.

Die allgemeine Ausgestaltung auf die langfristigen EU-Ziele solle nun besser ausgerichtet und die erzieherische Wirkung beider Programme verstärkt werden. Die erzieherische Wirkung war laut der Vorlage von Beginn an ein wichtiger Aspekt des Schulobstprogramms, wohingegen die Mitgliedstaaten im Rahmen des Schulmilchprogramms nicht verpflichtet sind, spezifische pädagogische Maßnahmen durchzuführen, so dass der Zusammenhang zwischen den verteilten Erzeugnissen und dem Programm kaum ersichtlich war. Das sogenannte Bewertungs- als auch Überwachungsprogramm für das Schulobstprogramm sei verbesserungsbedürftig und das Bewertungs- und Überwachungssystem für das Schulmilchprogramm unzureichend, stellt man fest.

Das Szenario "Status quo" zur Umsetzung eines verbesserten Schulobstprogramms würde wohl eher nicht gewünscht sein, da es laut EU die bestehende Diskrepanz bei der "erzieherischen Wirkung" des Schulobstprogramms und des Schulmilchprogramms noch weiter verschärfen und bezgl. der Effizienz der Verwaltung nicht viel bringen würde. Auf der anderen Seite könne dadurch auch nur ein geringer Beitrag zu einem "einheitlichen und sichtbaren Vorgehen" der EU geleistet werden.

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