(C) Rock Cohen, 2008, Bild: flickr (CC BY-SA 2.0)

Die deutsche Bundesregierung antwortete zur Nachfolge des Stockholmer Programms - Richtlinien für eine gemeinsame Innen- und Sicherheitspolitik der EU - recht schwammig und traditionell nebulös. Mit dem sogenannten Post-Stockholm-Prozess für die EU-Politik solle laut Antwortgabe der deutschen Regierung die Umsetzung, Konsolidierung und Anwendung des EU-Rechts in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union forciert werden, mit eingebunden werden sollen die EU-Agenturen. In Klammern hob man dabei eine horizontale Wirkung hervor.
Speziell wolle man mit Blick auf bestehende Verfahren die Schließung von Lücken und eine Konsolidierung unternehmen, neue gesetzliche Vorstöße könnten daher wohl eher eine Ausnahme darstellen. Konsolidierung bedeutet nach Wikipedia-Definition "das Verfestigen oder Stabilwerden einer Sache" oder auch "das Zusammenfassen von Einzelteilen zu einem kompakteren Ganzen". Durch das Stockholmer Programm für 2010-2014 wurden sog. "strategische Leitlinien" festgezurrt, worin auch die "operative Programmplanung" mit einbezogen sei.
In Sachen innere EU-Politik nahm man sich auch die Bereiche Asyl und Schengen vor. Eine Vielzahl der vorgegebenen legislativen "Akte" wurde "weitestgehend umgesetzt". Erst in Angriff nehmen wolle man auf der anderen Seite die vorgeplanten Rechtsakte bezgl. der sogenannten "Migrationssteuerung", Sicherung von Grenzen der EU oder auch "IT-Sicherheit". Laut deutscher Bundesregierung müsse es im neuen "Post-Stockholm-Prozess" eine sogenannte "gleichgewichtige Zusammenarbeit" geben, zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission.
Mit der "Konsolidierung" (Verfestigung) des höhergestellten EU-Rechts solle künftig eine "gleichmäßige Anwendung" umgesetzt werden können, was laut Antwortgabe im "Vordergrund" stehe. Mit Blick auf den Bereich "Inneres" sei etwa die Etablierung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorgesehen. Weitere Punkte sind unter anderem die seit Jahren geplante EU-Datenschutzreform und eine Verstärkung sicherheitsbezogener Zusammenarbeit.
Andere Verbesserungen müssten erfolgen in Belangen des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit auch mit Drittstaaten. In Belangen Zivilrecht müsse eine Konsolidierung "im Interesse" einer besseren Handhabbarkeit für Verbraucher und Unternehmen vollzogen werden. Auf der anderen Seite ziehe man auch eine Harmonisierung (von Harmonie; Vereinigung von Entgegengesetztem zu einem Ganzen) des Kollisionsrechts (Internationales Privatrecht) vor.
In der Antwortgabe der neuen geschäftsführenden Bundesregierung heißt es auf eine entsprechend gestellte Frage hin, dass insgesamt zu sehen sei, dass der Schwerpunkt des Post-Stockholm-Prozesses auf der Konsolidierung des EU-Rechts sowie auf der Stärkung der Umsetzung seiner praktischen Anwendung in den Mitgliedstaaten liegen soll.
Zu der Frage, was denn nun andere Staaten der EU zum damaligen JI-Rat in Vilnius (Hauptstadt Litauens) bzw. in dessen Vorfeld oder im Nachgang oder zum JI-Rat im Oktober 2013 in Luxemburg mitgeteilt hätten, meinte die deutsche Regierungsantwort: "Hinsichtlich der Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten wird auf die Anlage [...] verwiesen, die als Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch eingestuft" sei.
