Verschleppte Menschen: Putin-Clan erneut verurteilt


(C) Giorgio Comai, 2010, Bild: flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte soll Moskau über 1,9 Millionen Euro an Angehörige von Verschleppten zahlen. Die Richter von Straßburg sahen es Medienberichten zur Sache als erwiesen an, dass von russischen Militärstrukturen 36 Männer im Kaukasus verschleppt wurden. Jene Personen gelten seither als verschollen - von den Verschleppten fehle bis heute jede Spur. Die bekanntgewordenen Vorfälle ereigneten sich zwischen den Jahren 2000-2006.

Man müsse davon ausgehen, dass sie mittlerweile tot sind. Das jüngste Verschleppungsopfer war zur Zeit der Entführung 18 Jahre und das älteste Opfer 54 Jahre alt. Beteiligt waren an der Klage gegen Russland rund 90 Personen, welche in Übereinstimmung berichteten, dass damals militärisch gekleidete Individuen - welche in Tarnuniformen auftraten und akzentfrei die russische Sprache beherrschten - in einer Nacht-und-Nebel-Aktion in Häuser eindrangen, um dann Angehörige mitzunehmen.

Bis zum heutigen Tag waren alle Versuche gescheitert, Kontakt zu den Verschleppten aufzunehmen, entsprechend sei es nicht gelungen, diese in irgendeiner Art und Weise aufzuspüren. Seitens der russischen Regierungsbehörden bestreitet man irgendetwas mit der Verschleppungsaktion zu tun zu haben. Die verschollenen Männer seien demnach nicht durch russische militärische Kräfte verschleppt worden. Rückblickend leitete die Justiz von Russland zwar diverse Ermittlungen ein, sie wurden aber immer wieder ausgesetzt und sind auch noch zum heutigen Stand nicht abgeschlossen.

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg erteilten an Russland eine weitere Rüge, da wie bei zahlreichen anderen begangenen Menschenrechtsverletzungen bis heute kein einziger Täter ermittelt worden sei, was entsprechende Vorfälle in Tschetschenien und anderen zu Russland gehörenden Kaukasus-Republiken angeht. In einigen anderen in der Vergangenheit bekanntgewordenen Fällen wurden Personen später aber tot aufgefunden, wie aus Berichten bspw. im Oktober 2009 hervorging. Zudem rügten nun die Straßburger Richter erneut, dass durch Moskau bis heute hin keine plausiblen Erklärungen zu entsprechenden Ermittlungen vorgebracht wurden, was das Verschwinden von Personen betrifft.

Dazu hob man etwa hervor, dass auch alle anderen Strafverfahren immer wieder die gleichen Mängel aufwiesen, nämlich, dass unter anderem die Ermittlungen zu spät aufgenommen wurden, keine gründliche und rechtsstaatliche Beweisaufnahme sei vollzogen wurde und ebenfalls wurden auch keine möglichen Zeugen vernommen. Somit sei zum wiederholten Male deutlich geworden, dass Moskau nicht nur äußerst krass gegen die geltenden Grundrechte auf Schutz des Lebens und der Freiheit verstoßen hat, sondern ebenso muss sich Russland vorwerfen lassen, gegen das Recht auf ein wirksames Gerichtsverfahren verstoßen zu haben.

Die Regierung von Moskau unter aktuell erneuter Führung des russischen EX-KGB-Manns Putin, von verschiedenen Beobachtern bezeichnet als der russische Bush-Klon, lasse die Angehörigen seit vielen Jahren in Ungewissheit über das Schicksal der verschollenen Angehörigen, was entsprechend gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung verstößt. Bizarrerweise meinte in der Vergangenheit der ehemalige deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), der nach seiner Kanzlerkarriere aufgestiegen war u.a. beim russischen Gazprom und bei der Rothschild-Bank, Putins Potemkin-Demokratie ist "lupenrein", genauso wie Putin selbst ein lupenreiner Demokrat sei.

Auch dieses nun zuletzt gefällte Urteil gegen Russlands Herrscherclique reiht sich in den Gesamtkontext ein, nämlich, dass Russland seit Jahren das Europaratsland ist, welches durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am häufigsten gerügt wird. Um dies deutlich zu machen sei nur das Jahr 2012 anzuführen, in dem die Richter gegen Russland 122 Urteile fällten, unter anderem in Belangen der illegalen Verschleppung und Tötung von Zivilisten in Tschetschenien. Im Februar 2013 meinte Putin noch bei einer Pressekonferenz mit Frankreichs Präsident François Hollande, er sehe keine "besonderen Probleme" bei Menschenrechten in Russland.

Eine ehemals in Russland inhaftierte Tschetschenin gab Meldungen von September 2012 zufolge an, als sie damals nach achteinhalbjähriger Haft entlassen wurde, das russische Gefangenenlager für Frauen, in welchem sie war, sei ein wahrer Alptraum gewesen. Nur dank tausender Unterstützerbriefe habe sie überlebt. Gefangene Frauen seien während ihrer Haft oft derart schwer misshandelt worden, dass sie bleibende Schäden davontrugen.

In der Vergangenheit hatten verschiedene Menschenrechtsgruppen seit jeher beklagt, dass laut diversen nebulösen Gründen inhaftierte Individuen in Russland meist mit harter psychischer als auch physischer Gewalt konfrontiert sind/waren. Die angeführte Tschetschenin, Sara Murtasalijewa, vor ihrer gulagähnlichen Haft eine Fremdsprachenstudentin, sei damals deshalb verurteilt worden, da sie laut Zusammendichtungen von Behörden angeblich "zwei andere Frauen zu Selbstmord-Attentäterinnen" ausbilden wollte. Die aufgestellten Hauptbelastungszeuginnen hatten später ihre Aussagen wieder zurückgenommen und "Druck der Behörden" beklagt.

Im Zusammenschluss des BRICS-Regimes, hinter welchem Russland steht, machte man kürzlich noch Lippenbekenntnisse im Hinblick auf Menschenrechte. Laut der in Russland geltenden zuletzt zusammengewürfelten Verfassung, die traditionell nur dafür taugt, leichtgläubige meist ausländische Personen über die schockierende Realität hinwegzutäuschen, seien Menschenrechte zu respektieren. Auffälligkeiten mit Menschenrechten gab es auch in der Vergangenheit bspw. in Sowjetzeiten im Fall des Katyn-Massakers. Jahrzehnte lang schob man es Nazideutschland in die Schuhe, mit wohlwollender Unterstützung der Alliierten - was an dieser Stelle natürlich keine künstliche Rehabilitierung der IG-Farben-Sekte um Hitler und Co. darstellen soll. (mehr)

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