(C) Felix 96, 2013, Bild: flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Mit dem Beginn des neuen Jahres treten in der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Änderungen (Gesetze) in Kraft, wie unter anderem beim Reisekostenrecht. Ebenfalls betroffen ist das sog. steuerliche Existenzminium, die Verkehrssünderkartei (später per Wirkung zum 1. Mai 2014 Fahreignungsregister), das deutsche Insolvenzrecht oder das auf den Weg gebrachte Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Das Porto für Standardbriefe (Postsendung) bei der Deutschen Post steigt auf 60 Euro-Cent an. Ab dem 1. Januar 2014 müssen in Deutschland Besserverdiener auch mehr Geld für die Sozialversicherung bezahlen.
Die Bemessungsgrenze für die Beiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) steigt um 112,50 Euro weiter auf 4050 Euro an. Auf der anderen Seite erhalten Individuen (erwachsene Empfänger), die Sozialhilfe/Hartz IV beziehen, neun Euro mehr im Monat - bzw. rund 30 Cent pro Tag mehr. Der Satz steigt auf 391 Euro an und der Regelsatz für kleine Kinder (bis fünf Jahre) steigt um 5 Euro im Monat (rund 16 Cent am Tag mehr) auf nun 261 Euro. Ältere Kinder/Jugendliche von 6 bis 13 Jahren erhalten 6 Euro mehr im Monat (rund 20 Cent pro Tag mehr) - der Satz steigt auf 261 Euro an. Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren bekommen eine Erhöhung um 7 Euro im Monat (rund 23 Cent am Tag mehr) und der Satz steigt auf 296 Euro an.
Im Februar 2014 startet auch das neue einheitliche europäische Zahlungssystem Sepa ("Single Euro Payments Area"). Mit diesem müssen sich die deutschen Bank-Kunden für Transaktionen in Euro an Kontonummern mit 22 Stellen gewöhnen. Zudem müssen auch Unternehmen, Vereine und die öffentliche Verwaltung das neue Sepa-System anwenden. Seitens der EU-Kommission wird das SEPA-Projekt bezeichnet als: "Vereinfachung von bargeldlosen Zahlungen". Deutsche Verbraucher können vorerst noch bis Anfang Februar des Jahres 2016 ihre herkömmlich verwendete Kontonummer und Bankleitzahl benutzen. Die deutsche Bundesregierung rät jedoch, sich schnell auf das neue bargeldlose SEPA-System für den Euro-Zahlungsverkehrsraum einzugewöhnen.
Ab Juli 2014 wird es ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland so sein, dass das Telefonieren mit einem Mobiltelefon (oder auch die Tablet-Computer welche für Mobilfunk nutzbar sind) im EU-Ausland billiger werden wird. Demnach sollen die entsprechenden Preisobergrenzen weiter absinken können. Für Telefonate aus dem Ausland dürfen dann maximal 19 Cent pro Minute ohne Mehrwertsteuer gefordert werden, für eingehende Anrufe sind es fünf Euro-Cent. Eine SMS (Short Message Service), welche immer weniger genutzt wird, darf nach Regulierungsvorgaben nur noch maximal 6 Cent kosten.
Für das sogenannte "Ehrenamt" sollen in Deutschland die bürokratischen Hemmnisse bei gemeinnützigen Tätigkeiten abgebaut (harmonisiert) werden. So wird bspw. die Bildung von Rücklagen flexibler gemacht. Rentner in Deutschland können ab Mitte des Jahres (2014) mit einer Erhöhung ihrer Bezüge um voraussichtlich gut 2 Prozent rechnen. Auf der anderen Seite hatte die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD beschlossen, dass die Senkung (Anfang 2014) des Rentenbeitragssatzes von 18,9 auf 18,3 Prozent ausfallen wird. Dies solle der deutschen Rentenversicherung gut 6 Milliarden Euro mehr einbringen können. Das Geld werde auch in die sogenannte verbesserte Mütterrente fließen.
Der Satz der Künstlersozialabgabe steigt 2014 von 4,1 Prozent auf 5,2 Prozent an. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt in den alten Bundesländern (Westdeutschland) von monatlich 5800 auf 5950 Euro und in den neuen Bundesländern (Ostdeutschland) von 4900 auf 5000 Euro an. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze künftig 7300 Euro (Westen) und 6150 Euro (Osten). Die entsprechende Bezugsgrenze in der Sozialversicherung liegt künftig in Deutschland bei 2765 Euro im Westen und 2345 Euro im Osten. Anzumerken sei, dass der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung (gesetzliche Rentenversicherung) weiterhin 85,05 Euro im Monat beträgt.
Zum Start des Jahres 2014 laufen die Übergangsbestimmungen für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien auch in Deutschland aus. Seitens der deutschen Koalitionspartei (CSU) gab es jüngst mediale Anstöße in diesen Belangen, wonach man vor einem "Ansturm auf die deutschen" Sozialkassen warnte. Oppositionsparteien bezeichneten dies als Rassismus. Ab Anfang 2014 genießt diese Personengruppe der Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien in der Europäischen Union die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Zur gleichen Zeit treten die Beschränkungen der Freizügigkeit für eine Entsendung in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration außer Kraft.
Änderungen gibt es auch bei der Abgabe zur von vielen als planwirtschaftlich bezeichneten Förderung des Stroms aus Erneuerbaren Energien - diese steigt vorerst auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde weiter an. Jene in Deutschland erhobene Abgabe gilt als Teil der Stromkosten. Die Gebühr kann sich reduzieren lassen, wenn man sein eigenes Verhalten ändert und Energie einspart. Seitens der deutschen Bundesregierung fördert man hier Energieberatungen, bezuschusst die energetische Gebäudesanierung auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes oder die Einrichtung von Heizungen mit erneuerbarer Energie in Gebäuden.
Ab Jahresanfang (2014) werden in Deutschland auch Silbermünzen (Unzen) teurer. Beim Kauf dieser werden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig, nicht mehr wie bislang der ermäßigte Satz von sieben Prozent. Der Erwerb oder auch Verkauf von Goldmünzen/Goldbarren bleibt dagegen weitgehend umsatzsteuerfrei. Auch gelten zum Jahreswechsel die als strenger wahrgenommenen europäischen Eigenkapitalregeln für Banken (sog. "Basel III" - Basel mit bezogen auf die BIZ: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich). Banken müssten demnach ihr "hartes Kernkapital" um das 3,5-Fache erhöhen. In Sachen Währung (EURO) wird ab dem 1. Januar 2014 Lettland den Euro als Bargeld einführen und ist somit 18. Mitglied der Europäischen Währungsunion.
