DE: Radioaktive Abfälle in Halden und Absetzbecken


(C) Madden, 2006, Bild: Wikipedia (PD)

In einer noch ausstehenden Beantwortung, durch die deutsche Bundesregierung, einer gestellten Kleinen Anfrage, wolle man nun durch die Anfragesteller (s. 18/58 - siehe unten) unter anderem nähere Informationen zur Thematik der dauerhaften Lagerung von als radioaktiv geltenden Abfällen erhalten, welche in den Halden und Absetzbecken der sogenannten Wismut GmbH zu finden sind. Jenes Unternehmen ist dabei hundertprozentig im Besitz der Bundesrepublik Deutschland.

Rückblickend wurde man im Dezember 1991 zur Sanierung der Anlagen verpflichtet, welche sich per Ende Juni des Jahres 1990 im Besitz der SDAG (Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft) Wismut befanden. Dazu sei bekannt, dass es sich um Hinterlassenschaften des Uranabbaus handelt - aus Bad Schlema, Königstein (Sächsische Schweiz), Pöhla (Schwarzenberg), Dresden-Gittersee und Ronneburg sowie der Uranaufbereitung in Crossen und Seelingstädt. „Die Wismut“, welche bis 1990 rund 230.000 Tonnen Uran förderte, speziell für das sowjetische Atomprojekt, soll in Ostdeutschland mehr als 500 Millionen Tonnen radioaktiv belastete Abfälle hinterlassen haben, wie in der Publikation "Altlast Wismut" dargestellt wird (siehe unten).

Im Verlauf habe laut Anfragesteller, mit Verweis auf eine entsprechende Quell-Publikation, die Wismut GmbH - als Bundesunternehmen mit der Sanierung und Rekultivierung der Hinterlassenschaften des Wismut-Bergbaus betraut - seit 1990 über 8000 bergrechtliche, strahlenschutzrechtliche, wasserrechtliche und umweltrechtliche Genehmigungsverfahren geführt, davon circa 4.300 in Sachsen, circa 3.700 in Thüringen und etwa 60 länderübergreifend (Verweis auf Publikation der: Ursula Schönberger, "Atommüll. Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland"; Seite 192 - Verlag: Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.).

Für die Sanierung der Wismut-Altlasten gilt explizit die Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz von Oktober 1984 (GBl. I Nr. 30 S. 341) der ehemaligen DDR (Deutsche Demokratische Republik) weiter. Mit der Fortgeltung des Strahlenschutzrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) für die Wismut-Sanierung entfällt laut Anfragesteller die Verpflichtung zur formellen Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Erteilung von Genehmigungen. Noch zur heutigen Zeit stellt auch die Aufbereitung von kontaminiertem Grubenwasser in den Wasserbehandlungsanlagen eine Herausforderung dar. Dies speziell wohl auch aus dem Grund, weil die Aufbereitung deutlich länger erfolgen müsse als gedacht. Ebenso bleibe wohl die Überwachung der sanierten über- und untertägigen Bereiche insgesamt eine Langzeitaufgabe. Man plane erst einmal bis 2040, gab der technische Geschäftsführer der Wismut GmbH im Jahr 2011 zu verstehen.

Wie aus einem Bericht des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, dessen Hauptsitz in einem Gebäudekomplex bestehend aus den historischen Gebäuden der ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Akademie untergebracht ist, mit dem Titel: "20 Jahre Wismut GmbH – Sanieren für die Zukunft" vom März des Jahres 2011 hervorgehen soll, wurden und werden radioaktiv kontaminierter Schrott, radioaktiv kontaminierter Bauschutt, der nicht freigemessen werden kann, sowie die radioaktiven Rückstände aus der Wasseraufbereitung in den Absetzbecken und Halden der Sanierungsstandorte eingelagert.

Anhang:

Das heutige Nachfolgeunternehmen Wismut GmbH im hundertprozentigen Besitz der Bundesrepublik Deutschland war rückblickend aktiv auf dem Territorium der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und DDR. Gefördertes bzw. aufbereitetes Uran von Standorten in Sachsen und Thüringen galt als Rohstoffbasis der sowjetischen Atomindustrie. Das sowjetische Atombombenprojekt galt speziell als Reaktion der Sowjetunion auf das deutsche Uranprojekt und das US-amerikanische Manhattan-Projekt der 1930er und 1940er Jahre. "Hiroshima hat die Welt verändert. Das Gleichgewicht ist gestört", erklärte Josef Stalin im August 1945 hohen Funktionären der KPdSU und forderte von ihnen: "Baut die Bombe! Dies wird eine große Gefahr von uns abwenden". Die damalige SDAG Wismut wuchs rasant und war Ende der 1960er Jahre der drittgrößte Uranproduzent der Welt. Im Jahr 1991 beendete, wie oben kurz angemerkt, ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der sich auflösenden UdSSR endgültig die Zusammenarbeit, schreibt der Autor Rainer Karlsch in seinem Buch: "Uran für Moskau. Die Wismut - Eine populäre Geschichte".

In ihrem Buch "Der neue Kalte Krieg" (Erste Auflage; der Deutschen Verlags-Anstalt von 2006) fabulierten die Autoren Follath und Jung unter anderem, dass die Weltmarktpreise für Uran bereits damals explodierten. Auf der anderen Seite würden sich Umweltschützer und Atomlobby heftig über das Ausmaß der noch vorhandenen Reserven streiten. Im Osten Deutschlands wecke, nach Meinung der Autoren, die weltweit wachsende Nachfrage nach dem Kernbrennstoff teils Hoffnungen, teils aber auch Ängste vor einer Wiederaufnahme der Uranförderung in der verseuchten Wismut-Region.

Von Uran als Zwang und Zwangsarbeit: Auf damals positive Resultate der Erkundung im Jahre 1946 und die darauf einsetzenden Gewinnungsarbeiten folgte ein hoher Bedarf an deutschen Arbeitskräften, die – nach der zu dieser Zeit gängigen Praxis – durch Arbeitsverpflichtungen; besser bekannt als Zwangsarbeit (Alliierter Kontrollratsbefehl (Nr. III) vom 17. Januar des Jahres 1946) sowie intensive Werbemaßnahmen dem Bergbau zugeführt wurden. Der Alliierte Kontrollrat wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den Besatzungsmächten als höchste Regierungsgewalt in Deutschland eingesetzt.

So wurden von Oktober 1946 bis Dezember des Jahres 1947 rund 43.600 Arbeitskräfte zur Arbeit für die Wismut AG gezwungen, davon über 31.600 aus dem Land Sachsen. Heftige Auseinandersetzungen zwischen der sächsischen Bergverwaltung, dem MWD (zg. Ehm. Innenministerium der UdSSR), der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD; nach dem Zweiten Weltkrieg die oberste Besatzungsbehörde und somit De-facto-Regierung in der Sowjetischen Besatzungszone; bis zur Übertragung der Verwaltungshoheit an die Regierung der DDR) und der für das sowjetische Atombombenprojekt zuständigen Hauptverwaltung beim Ministerrat der UdSSR führten zu Korrekturen der Zwangspraktiken, die daraufhin eingeschränkt und bald darauf ganz abgeschafft wurden.

Auf der anderen Seite erfolgte Anfang der 1950er Jahre aber eine Verschärfung der Objektbewachung sowie die intensivierte Überwachung der Belegschaft, in deren Folge laut heutigem Stand hunderte Bergleute wegen kleinerer Vergehen mit häufig drakonischen Strafen belegt wurden. Desweiteren wurden bspw. mindestens 70 Wismut-Mitarbeiter allein in den Jahren 1951 bis 1953 als vermeintliche Spione in die Sowjetunion verschleppt und dort hingerichtet.

Verweise:

Bundestag: Kleine Anfrage zum Thema (18/58)

Allgemeine Informationen zu "Wismut" (Wikipedia)

Publikation: Altlast Wismut aus 1992 (PDF)

Uranbergbau: Die wilden Jahre bei der "Wismut"

Mitteldeutsches Uran machte Sowjetunion zur Weltmacht

Wismut AG: Uran für Stalin (Tagesspiegel)

  
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