(C) Swiss-Image.ch - Remy Steinegger (2012), Bild: flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

In Deutschland hatte nun der erneute Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) deutlich gemacht, dass er mehr Rechte für die Opposition im Deutschen Bundestag ablehnt. Man könne nicht mehr Rechte gewähren, um so die Position jener gegenüber der Großen Koalition (Regierung) zu stärken, da jeder Abgeordnete die gleichen Rechte habe. Diese Rechte dürfe man nicht beschneiden, "nur weil ein Abgeordneter zur großen Regierungsmehrheit gehört", wird Schäuble laut deutschen Medien zitiert.
In der Opposition steckende Abgeordnete dürften nicht verlangen, im Deutschen Bundestag besser behandelt zu werden, als die 500 Abgeordneten von Union und SPD. Mit Blick auf die oppositionelle Partei Bündnis 90/Die Grünen meinte Schäuble, dass diese sich schließlich ihre aktuelle Rolle in der Opposition selbst zuzuschreiben haben. Der FAS (Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung) sagte der Bundesfinanzminister:
"Wenn jetzt von den Oppositionsbänken das Wehklagen wegen der großen Koalition mit ihren vielen Abgeordneten kommt, dann müssen diejenigen, die sich verweigert haben, auch die Verantwortung dafür übernehmen". Schließlich habe man rückblickend neben den Sondierungsgesprächen mit der SPD, mit der man nun die Große Koalition umsetzt, auch mehrere Gespräche mit den Grünen geführt. Im Verlauf der Gespräche sahen die Grünen wohl aber keine "Grundlage" für eine Koalition.
Zusammen mit der Partei "Die Linke" verfügt man mit den Grünen als Opposition im Deutschen Bundestag über 20 Prozent der Sitze. In Deutschland ist jedoch etwa für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen (wie bspw. rückblickend zur Thematik NSU) und anderer Rechte ein Quorum (Zahl der Stimmberechtigten) von 25 Prozent nötig. Durch die Opposition verlangte man Medienberichten zufolge, demnach speziell um eine bessere Kontrolle der Regierungsarbeit sicherzustellen und diesen Ansichten im Deutschen Bundestag und in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen, eine Abänderung der Geschäftsordnung (Regelung der Rechte der Fraktionen).
Kürzlich hatte der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck noch bei der Ernennung der neuen Bundesregierung (Große Koalition) eine "handlungsfähige Opposition" angemahnt. In einem vorangegangenen Aufruf verlangte man speziell durch Personen der Oppositionsparteien mehr Rechte, mit Verweis darauf, dass man nur noch knapp 20 Prozent der Abgeordneten im Bundestag stellt. Ebenfalls hatte man hier bereits angemerkt, dass wichtige und elementare Oppositionsrechte erst greifen würden, wenn die Opposition 25 Prozent umfasse.
Gegenüber Handelsblatt meinte kürzlich noch der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Große-Brömer: "Ich hätte kein Problem, wenn die Opposition Anhörungen, Untersuchungsausschüsse oder eine Sondersitzung im Bundestag mit 20 statt der vorgeschriebenen 25 Prozent in den nächsten vier Jahren durchsetzen könnte". Ende November hieß es laut Springer-Publikation "BILD", dass die Fraktionschefs von Linksfraktion und Grünen im Bundestag, Gregor Gysi und Anton Hofreiter, ihre Rechte als Opposition notfalls einklagen wollen.
Ende September 2013 forderten deutsche Staatsrechtler, im Falle einer (nun eingetretenen) Großen Koalition, die Rechte der Opposition im Deutschen Bundestag zu stärken. Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis sagte damals dem "Spiegel", er halte ein Entgegenkommen einer Großen Koalition für "rechtlich geboten". Auf der anderen Seite meinte auch der Staatsrechtler Christoph Möllers, dass er es für möglich hielt, dass die Fraktionen solche Rechte einklagen könnten. Der Verfassungsrichter Peter Müller hatte Mitte Dezember laut "Welt am Sonntag" die Bundestagsfraktionen ermahnt, die Rechte der Opposition zu stärken.
Günter Krings (CDU) als ehemaliger Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung (seit Dezember 2013 eingesetzt als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern; ht.: Thomas de Maizière; CDU) lehnte es damals im September laufenden Jahres ab, den kleineren Fraktionen mehr Rechte einzuräumen: "Wir würden die Funktionsfähigkeit des Bundestages beeinträchtigen, wenn jede Oppositionsfraktion allein alle Rechte wahrnehmen könnte".
