VZBV: Kritik an falscher Anlageberatung in Deutschland


Verbraucherzentrale

In Deutschland hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv - "Politische Dachorganisation der Verbraucherzentralen") feststellen müssen, dass Anlageberater von Banken ihren Kunden regelmäßig unpassende Finanzprodukte andrehen. Man habe festgestellt, dass oft zu teure, riskante, unrentable oder auch unflexible Angebote gemacht wurden.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband teilte Medienberichten zufolge mit, man habe eine bundesweit angelegte Untersuchung vollzogen, in der fast 300 durch sogenannte "Finanzberater" vorgeschlagene Angebote genauer unter die Lupe genommen worden sind. Fast die Hälfte der Angebote sei nicht auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kunden ausgerichtet gewesen, heißt es. Eine Finanzexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wurde zitiert, wonach die Finanzberater heute nicht wirklich als solche bezeichnet werden können, sie seien schlicht Verkäufer.

Speziell führe der seit längerer Zeit kritisierte provisionsbasierte Vertrieb zu Interessenkonflikten, was letztlich in Fehl- und Falschberatungen mündet. Aus der vollzogenen Untersuchung wurde ebenfalls deutlich, dass die deutschen Verbraucher in Belangen der Geldanlage und Altersvorsorge oft nicht gut genug informiert sind, damit sie überhaupt verschiedene Produkte und/oder Anlagestrategien bewerten können.

Viele vertrauen lieber darauf, gut beraten zu werden - ohne eigene größere Anstrengungen zu unternehmen. Schon in der Vergangenheit kamen verschiedene Studien zu dem Ergebnis, dass die meisten Menschen psychologisch zum "Einfacheren" tendieren. Der Bundesverband forderte nun abermals, dass die Trennung von Beratung und Verkauf, eine höhere Qualifikation der Anlageberater und eine strengere Aufsicht vollzogen werden müssten.

"Unsere Beobachtungen sind alarmierend, zumal das Verhalten der Finanzberater in vielen Fällen direkt zu Lasten der privaten Altersvorsorge der Sparer geht", meinte Niels Nauhauser, ein Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband meinte: "Der Gesetzgeber geht einer Lösung dieser Probleme seit Jahren aus dem Weg. Dabei brauchen Verbraucher heute so dringend wie nie zuvor Beratung, auf die sie sich wirklich verlassen können".

Schon in der Vergangenheit hatte man nach wie vor erhebliche Mängel bei der Anlageberatung der Banken gesehen. Es gäbe noch immer Banken, die sich nicht an die Vorgaben halten und außerdem sehr große Unterschiede in der Beratungsqualität. Einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zufolge muss eine Bank aber nicht für eine unwirtschaftliche Kapitalanlage haften, die einem Kreditnehmer von einer externen Anlageberatungsfirma vermittelt wurde.

Im vergangenen Jahr hatte die deutsche Finanzaufsicht BaFin gegen mehrere Banken Bußgelder in Höhe von jeweils mageren 10.000 Euro verhängt, auch wegen fehlerhafter Beratungsprotokolle. Über zwanzig weitere Verfahren liefen damals noch. Das höchste Bußgeld bei Verstößen gegen die Vorschriften für Beratungsprotokolle betrage 50.000 Euro. Die Banken müssen seit Anfang 2010 nach der Beratung eines Kunden zu Wertpapieren ein Protokoll des Gesprächs erstellen.

Im Sommer hatte der Bundesrat in Deutschland Kriterien für den Beruf des Honorarberaters beschlossen - demnach für eine unabhängigere Beratung bei der Suche nach einer guten Geldanlage. Jene Honorarberater können dem Gesetz nach zwar die von ihnen empfohlenen Anlageprodukte vermitteln, dürfen aber keine Provision von den Produktanbietern annehmen. Außerdem würden die Provisions- und Honorarberatung künftig strikt getrennt. Im September laufenden Jahres sah man einer Studie des Fraunhofer Instituts zufolge, dass eine Mehrheit der deutschen Banken dem Modell einer möglichst objektiven, auf Kunden abgestimmten Produktberatung gegen Honorar, keine Zukunft gibt.

  
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