Schutzzonen um AKWs laut Kommission für Strahlenschutz zu klein


(C) AT2011, 2011, Bild: flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Wie aus einem Bericht der Frankfurter Rundschau hervorgeht, würde die deutsche Strahlenschutz-Kommission (SSK) davor warnen, dass nach einem Unfall in einem Atomkraftwerk (Reaktor) deutlich mehr Menschen in Mitleidenschaft gezogen werden könnten, als dies bislang "erwartet" worden sei. Um diese Problematik anzugehen, wolle man unter anderem auch speziell auf eine Ausweitung der Evakuierungszonen drängen.

Nach aktuellem Stand der Dinge würde die Durchsetzung entsprechender Regelungen aber wohl einige Jahre lang dauern. In dem Bericht nimmt man auch Bezug auf die Vorkommnisse im japanischen Fukushima. Aus den dortig gemachten Erfahrungen zur Ausbreitung der Radioaktivität sei es notwendig, die Evakuierungszonen auszudehnen. Außerdem sollen auch Jodtabletten gar für das gesamte Bundesgebiet vorgehalten werden - bisher 100-Kilometer-Umkreis.

Eine entsprechende Empfehlung zur Thematik sei auch schon im Oktober laufenden Jahres behandelt worden. Aus dem Vorschlag ging der Frankfurter Rundschau zufolge hervor, dass künftig in Deutschland eine Evakuierung der Anwohner, welche an einem Atomkraftwerk leben, nicht mehr nur im Umkreis von zehn Kilometern, sondern von 20 Kilometern gelten solle. Die sog. "Zentralzone" um Atomkraftwerke müsse von zwei auf fünf Kilometer erweitert werden und soll auch bei einer Katastrophe innerhalb von sechs Stunden geräumt werden können.

Die Arbeitsgruppe der Strahlenschutz-Kommission (SSK) hatte im Oktober 2013 aber noch keine Entscheidung treffen können, man beschloss erst einmal, die Überarbeitung der "radiologischen Grundlagen" abzuwarten. Der angefertigte Entwurf (Ausweitung der Zonen) werde derzeit im Medizinausschuss der Kommission beraten.

Wenn später dann die ausgearbeitete Empfehlung vorliegt, wolle das deutsche Bundesumweltministerium einen Entwurf für ein Konzept für Notfallschutzmaßnahmen erarbeiten. Bis in Deutschland die Innenministerien der Länder und die Katastrophenschutzbehörden ihre Notfallpläne passend überarbeitet haben, dürfte nach Expertenschätzung mindestens ein Jahr oder mehr vergehen. Die Strahlenschutz-Kommission (SSK) von Deutschland hielt Medienberichten zufolge außerdem den gesteckten Strahlen-Grenzwert für zu hoch, bei welchem ein Gebiet dauerhaft geräumt werden muss.

Umsiedlungen der Bevölkerung könnten künftig bei einer jährlichen Strahlenbelastung von mehr als 50 Millisievert (bisher 100 Millisievert pro Jahr - in Japan liegen die Werte bei 20 Millisievert bei deutlich größerem Radius) unternommen werden, als Folge eines radioaktiven Fallouts. Bei einer entsprechenden Freisetzung radioaktiver Stoffe, mit der Halbierung des Belastungswerts, könnten später also deutlich größere Gebiete geräumt werden.

  
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