EU: Rüge/Klagen gegen Deutschland


(C) fdecomite, 2009, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

Im Zusammenhang mit einem Gesetz zum Zahlungsverzug hat die EU-Kommission Deutschland eine Rüge erteilt, da dieses Gesetz immer noch nicht umgesetzt worden war. Neben der Bundesrepublik hatte auch Belgien die zuletzt gestellte Frist überschritten. Sollte die Bundesregierung von Deutschland nicht innerhalb von zwei Monaten handeln, so könnte die EU-Kommission später vor dem EuGH (Europäischer Gerichtshof) Klage erheben.

Mit der Richtlinie der Europäischen Kommission sollen EU-weit die Zahlungsfristen für Rechnungen angeglichen werden, heißt es - also Rechnungen, die staatliche Strukturen zu begleichen haben. Die Behörden müssen Dienstleistungen oder erworbene Güter innerhalb von 30 Tagen oder ggf. in einigen Ausnahmefällen binnen 60 Tagen bezahlen. Sollte die vorgegebene EU-Regelung nicht durch die Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt werden, könnten Firmen, die Güter und Dienstleistungen an Behörden lieferten, "Liquiditätsprobleme [bekommen] und möglicherweise gar [eine] Konkursgefahr" bestehen.

In anderen Belangen verklagt die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof, da im deutschen Bahnverkehr staatliche Gelder zweckentfremdet werden könnten. Demnach sei es durchaus möglich, dass entsprechende Mittel auch für Zwecke der Quersubventionen für den Personen- und Güterverkehr verwendet wurden. Da diese Gelder eigentlich speziell für die Infrastruktur oder öffentliche Dienste genutzt werden sollten, sieht man, dass bezuschussten Unternehmen unfaire Vorteile verschafft worden sind.

Auch in Sachen Post-Subventionen, welche die Deutsche Post seit 1995 erhalten hat, muss Deutschland vors EU-Gericht. Laut der Kommission hätte sich die Regierung der Bundesrepublik mehrfach geweigert, Entscheidungen zur Rückzahlung der Subventionen durch die Post umzusetzen. Durch die Subventionen sollten die Pensionen von Post-Mitarbeitern mitfinanziert werden. Es wurden in der Sache zwar nicht derartige Subventionen direkt verboten, doch die Höhe (Anfang 2012 rund 37 Mrd. Euro) wurde beanstandet.

Der Deutschen Post seien nach Auffassung der EU-Kommission zudem erhöhte Porto-Entgelte zugutegekommen - welche teils auch in die Pensionen abflossen. Die Kommission sieht, dass die Post so unfaire Vorteile gegenüber den Mitbewerbern erhalten hat. Wenn der EuGH später die Bedenken der Kommission ebenfalls teilt, könnte Deutschland am Ende ein Bußgeld drohen. Ein Sprecher der Deutschen Post zeigte sich laut "FOCUS" von der Einleitung des Verfahrens überrascht.

Durch die EU-Kommission hatte man nun insgesamt 248 Beschlüsse gefasst, von denen 58 mit Gründen versehene Stellungnahmen und 12 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union betreffen. Es folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Beschlüsse - aktuelle Klagen der EU auch gegen weitere Länder, hier:

Vertragsverletzungsverfahren im November

  
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