(C) EMSL, 2010, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Einem Bericht von "Die Zeit" zufolge, sollen künftig in Deutschland Massengentests unternommen werden, um auch nach "Verwandten zu fischen". Einleitend heißt es, man würde mit dieser Möglichkeit offenbar im jeweiligen Fall unter hunderten oder gar tausenden Menschen potenziell nach einem Verdächtigen suchen können. Weil Menschen bekanntlich u.a. über Blutreste, Hautschuppen (der Mensch verliert durchschnittlich ca. zehn Gramm am Tag), Speichel oder Sperma Spuren hinterlässt, kann man so an die DNA eines möglichen Täters gelangen.
Kritiker hatten schon in der Vergangenheit immer wieder angeführt, dass mit solchen Methoden (umfängliches Einsammeln von DNA) der Fahndung, die rechtsstaatlich (hoffentlich noch) vorhandene Unschuldsvermutung angegangen wird. Bürger, deren DNA-Merkmale gewisse Ähnlichkeiten zu einer Tat-DNA aufweisen, könnten gezwungen sein, dass sie selbst ihre Unschuld beweisen müssen.
Die Große Koalition in Deutschland (SPD und CDU/CSU), vor der kürzlich der deutsche Staatsrechtler Christoph Degenhart (Universität von Leipzig) als neue "Übermacht" warnte, will den Kreis "möglicher Verdächtiger" deutlich ausweiten, wie laut "Die Zeit" aus dem dort vorliegenden Entwurf des Koalitionsvertrags hervorgehen soll.
Für die mögliche Aufklärung von Verbrechen sollen dann die sog. "Beinahetreffer" genutzt werden können - wenn dabei die Teilnehmer "über die Verwertbarkeit zulasten von Verwandten belehrt worden sind". Ein derartiger Beinahetreffer ist also nicht identisch mit einer DNA von einem Tatort, aber sie ist recht ähnlich.
Laut Lutz Roewer, der beim Institut für forensische Genetik an der Berliner Charité tätig ist, heißt es: "Ich bin gegen die Zulassung von Beinahetreffern" - denn es gäbe zu viele "Unschärfen, zu viele Personen kommen in Frage". Selbst noch bei den "Unterverwandten" kann es zufällig große Ähnlichkeiten geben, besonders auch in bestimmten ethnischen Gruppen.
Mehr:
Zeit Online: Koalition will mit Massen-Gentests
Anmerkung: Im vergangenen Jahr hatte der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass nach einem Massengentest, auf der Suche nach Straftätern, nur direkte Treffer verwertet werden dürfen. Die Auswertung von Treffern bei Angehörigen, die auf die Spur des Täters führen könnten, sei dagegen grundsätzlich unzulässig.
