(C) mkorsakov, 2006, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Wie sich laut BILD aus einem Bericht der internen Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) ergeben haben soll, will man nun seitens der BA auf Jobcenter den Druck erhöhen, um deutlich konsequenter mittels Sanktionen gegen unwillige Hartz IV-Empfänger vorzugehen. Die Bundesagentur für Arbeit hätte wohl feststellen müssen, dass die Prüfung wie auch Verfolgung von Sanktionssachverhalten überwiegend nicht nachvollziehbar war.
Die Mitarbeiter in den deutschen Jobcentern trügen dem vorgegebenen Grundsatz "Fördern und Fordern" nicht ausreichend Rechnung, was sich nun möglichst ändern soll. Um die Sanktionen gegen unwillige Hartz IV-Empfänger weiter zu straffen, sollen die sogenannten "Integrationsfachkräfte" die konsequente Prüfung und Verfolgung von Sanktionssachverhalten" sicherstellen. BILD zufolge hatte man die Sanktionierungsthematik im Bericht des "Bundesprogramms Bürgerarbeit" (also speziell Tätigkeiten für die kein regulärer Arbeitsmarkt besteht) ausführlich behandelt.
Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit und das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersuchten Fortschritte und Defizite im "Bundesprogramm Bürgerarbeit" und stießen dabei offenbar auf nicht hinnehmbare Sanktionierungsdefizite. In dem Projekt sollen Empfänger von Hartz-IV "individuell gecoacht" werden, damit sie möglichst eine Arbeit finden. Wenn daraus nichts wird, müssten die Personen die sog. Bürgerarbeitsplätze annehmen. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, wie Begleiter in Schulbussen, Hilfskraft in Schulkantinen oder ähnlich verordnete Beschäftigungen.
Die interne Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) hätte dem Bericht von "BILD" zufolge 200 Fälle genauer unter die Lupe genommen und in 13 Prozent der Fälle hätte es eigentlich Sanktionen gegen unwillige Personen geben müssen. Die betroffenen deutschen Jobcenter hatten jedoch nur in 5,5 Prozent der Fälle Strafen verhängt. Die Anzahl der Sanktionen insgesamt war aber deutlich gesunken, heißt es. Im ersten Halbjahr laufenden Jahres gab es 486.191 Sanktionen - im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2012 rund 35.000 weniger Sanktionen. Durchschnittlich wurde den Personen 108,67 Euro gekürzt.
Im September vor der Bundestagswahl in Deutschland berichtete BILD, dass Jobcenter Verstöße gegen die Auflagen für Hartz-IV-Empfänger wieder strenger ahndeten. Im Monat Mai wurden allein mehr als 90.000 Strafsanktionen gegen die Bezieher des Arbeitslosengeldes II verhängt - demnach war dies der höchste Monatswert seit Februar des Jahres 2011. Es wurden 66.016 Fälle von Meldeversäumnissen und 10.153 Fälle von Verstößen gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung verhängt. Bis Mai war die Zahl der verhängten Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger deutlich zurückgegangen, da laut "BILD"-Bericht von Anfang September 2013 die deutschen Jobcenter wegen der Sanktionspraxis in der Kritik standen.
Im Frühjahr hieß es, dass sich Hartz-IV-Empfänger, welche häufiger krank sind, auf verschärfte Kontrollen einstellen müssen. Es solle unter anderem geprüft werden, ob bei einer Krankmeldung tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Sanktionen können von einer Verwarnung bis zur vorübergehenden Streichung der Bezüge gehen. Zweifel könnten etwa auch dann an einer Krankschreibung bestehen, wenn diese von einem Arzt stammt, "der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auffällig geworden ist". Kritiker gaben im April zu verstehen: "Wir halten das für Strafverfolgung bis ins Arztzimmer".
Einen Rekordstand erreichten die Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher in Deutschland von August 2011 bis Juli 2012. Jobcenter verhängten mehr als eine Million Strafen gegen die Bezieher von Arbeitslosengeld II. Laut Süddeutscher Zeitung lag die hohe Sanktionierungsrate an der guten Arbeitsmarktlage und einer Professionalisierung der Jobcenter. Die Zahl der Sanktionen stieg im gesamten Vorjahr 2011 bereits auf über 912.377 an - in 2010 waren es noch 829.375 Sanktionen. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Michael Fuchs (CDU), befürwortete damals die härteren Sanktionen. Auf der anderen Seite machte zuvor die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) deutlich, man will die "Bürgerarbeit" für Langzeitarbeitslose ausweiten.
Bislang hatte es damals nur in einzelnen Regionen Deutschlands begrenzte Modellversuche für "Bürgerarbeit" auf freiwilliger Basis gegeben. Sollten Personen dabei Angebote für die "Bürgerarbeit" ablehnen, würden im Grundsatz die gleichen Regeln gelten wie für andere Arbeitsangebote. Der Unions-Fraktionschef Volker Kauder sprach sich für ein hartes Durchgreifen gegen Jobverweigerer aus. "Vor allem bei jungen Menschen müssen Sanktionen klar durchgezogen werden", sagte er dem "Hamburger Abendblatt". Auf der anderen Seite machte schon in 2010 der FDP-Chef Guido Westerwelle deutlich, es gäbe fehlende Leistungsanreize, was er bemängelte. Er sprach in diesem Zusammenhang auch von einer "spätrömischen Dekadenz" bei Hartz-IV-Beziehern. An einem solchen Denken (spätrömische Dekadenz) könne Deutschland scheitern.
