(C) Gilles San Martin, 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Der deutsche und weltweit größte Chemiekonzern BASF klagt gegen das Teilverbot des Insektizids Fipronil, heißt es Medienberichten zufolge. Seitens der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) sieht man in dem Insektizid ein hohes akutes Risiko für Honigbienen. BASF erklärte nun im Zusammenhang mit der Klage gegen die Beschränkung, diese trage nicht zum Schutz der Bienen bei. Vielmehr hätte die EU-Kommission in ihrer Entscheidung zur Beschränkung nicht alle wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen lassen.
Sie wende das sog. Vorsorgeprinzip daher unangemessen an, wogegen man durch BASF eine Klage beim Gericht der EU einreichte. Der Chemiekonzern teilte ebenfalls mit, dass der Rückgang bei Bienenvölkern durch verschiedene komplexe Faktoren verursacht werden könnte und die Einschränkungen des Insektizids Fipronil brächten keine Verbesserung. Gestützt auf Untersuchungsergebnissen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte die EU-Kommission entschieden, Fipronil per Jahresende zur Behandlung von Mais und Sonnenblumensaatgut zu verbieten, weil speziell auch der Staub ein hohes akutes Risiko darstellt.
Fipronil ist in anderen Belangen etwa auch als Lösung zum Auftropfen und als Spray für Hunde und Katzen im Handel. Mit dem Breitspektrum-Insektizid sollen unter anderem Flöhe, Läuse, Zecken, Haarlinge, Kakerlaken, Termiten, Ameisen, Feuerameisen und Maulwurfsgrillen abgetötet werden. Das hier als Tier-Arzneimittel eingesetzte Fipronil, welches sehr schlecht löslich in Wasser ist, sollte beim Menschen nicht auf die Haut, die Schleimhäute oder in die Augen gelangen.
Durch die EU hatte man außerdem Beschränkungen für weitere Pflanzen-„Schutzmittel“ aus der Gruppe der sog. Neonicotinoide (eine Gruppe von hochwirksamen Insektiziden; alle sind synthetisch hergestellte nikotinartige Wirkstoffe und wirken als Nervengift) angekündigt, welche durch den Chemiekonzern Bayer und Syngenta hergestellt werden. Auch jene reichten bereits Klagen ein. Im August hatten Bayer und Syngenta Medienberichten zufolge mitgeteilt, rechtlich gegen die Entscheidung der EU vorzugehen - die EU-Kommission sah damals die Umsetzung des teilweisen Verbots jedoch nicht als gefährdet an.
Man teilte mit, dass von Dezember an drei Pestizide aus der Gruppe der hochwirksamen Neonikotinoide nicht mehr genutzt werden dürfen. Die Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid von Bayer sowie Thiamethoxam von Syngenta dürfen demnach nicht mehr für den Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps oder auch Baumwolle verwendet werden. Eine Sperre gelte erst mal für zwei Jahre.
Nach der Entscheidung zum „Schutz für Bienen“ hieß es durch die EU zudem, dass bereits behandeltes Saatgut bis Ende Februar kommenden Jahres ausgebracht werden darf. Ausnahmen könne man beim Einsatz in Gewächshäusern machen. Nicht durch das Verbot betroffen sind Pflanzen, welche schon vor dem Blühen geerntet werden, wie Rosen- oder Blumenkohl, Zwiebeln oder auch Brokkoli.
