Deutschland: Streit um UFO-Akten


(C) US GOV; (Avro Canada) U.S. military; Wikipedia (PD; OP; US GOV)

Für geringfügige Irritationen in Deutschland sorgen laut einem im Internet umhergeisternden Video die sogenannten "UFO-Akten" (Video siehe unten). Der Deutsche Bundestag würde demnach mit massig Steuergeldern prominente Staranwälte und Rechtsgutachter anheuern, damit so die Herausgabe jener "UFO-Akten" verhindert wird, welche wohl durch die Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages erarbeitet wurden. Per WD möchte man den Bundestagsabgeordneten in Deutschland ermöglichen, sich zu bestimmten Themen zu informieren, dies wohl eher unabhängig von der Sachkompetenz der deutschen Bundesministerien.

Man wolle somit angeblich auch den Wissensvorsprung der Exekutive gegenüber der Legislative (Gesetzgebung) verringern helfen. Wikipedia zufolge hatte die CDU-Politikerin und Vizepräsidentin der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Gitta Connemann eine Anfrage zur Sache gestellt, woraus sich ergab, dass der Wissenschaftliche Dienst in 2009 zwei Studien erstellte. Die eine mit dem Titel: "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierbarer Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen" und die zweite unter dem Titel "Die Europäische Union und ihr Umgang mit dem Thema unidentifizierbare fliegende Objekte".

Diese Ausarbeitungen wurden dem Video "Deutsche UFO-Akten: Bundestag kämpft gegen Freigabe" nicht veröffentlicht. Per Informationsfreiheitsgesetz (IFG; Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes) versuchte ein Kläger in 2011 Einsicht in die Studien zu erhalten - er zog vor das Verwaltungsgericht von Berlin. Jenes Gericht hatte Anfang Dezember 2011 in der Zweiten Kammer geurteilt, dass der Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gelte. Dies dem Urteil zufolge auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Gegen dieses Urteil hatte wiederrum der Deutsche Bundestag Berufung eingelegt.

Die klagende Seite reichte dann eine Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ein. Die deutsche Bundestagsverwaltung hatte zuvor die Herausgabe mit der Begründung abgelehnt, bei der Erstellung von Gutachten handele es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe, die dem Informationsfreiheitsgesetz unterliege. Der WD unterstütze demnach die Abgeordneten, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ausübung des Mandats, hieß es.

Die Tätigkeit des WD und die daraus resultierenden Gutachten wären damit der Ausübung des Mandats zuzurechnen, die vom Geltungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommen sei - wie angemerkt, war das Verwaltungsgericht Berlin dieser Auffassung aber nicht gefolgt. Eine dargestellte Verletzung des Schutzes geistigen Eigentums des Bundestages läge im Falle des Informationszuganges ebenfalls nicht vor. Der Deutsche Bundestag als Inhaber des Urheberrechts sei in seinem Erstveröffentlichungsrecht nicht betroffen, da ja nur der Kläger Einblick erhalte.

Was mag nun in den deutschen UFO-Akten drin stehen?

In der Vergangenheit wurden bereits Veröffentlichungen in Großbritannien und weiteren Ländern gemacht. Hier ging man auf UFO-Sichtungen von Personen ein, angebliche Alien-Entführungen und anderen Firlefanz. Entweder steht in den Akten genau der gleiche Senf wie in anderen Ländern, oder aber, dass dies eine psychologische Operation war um die UFO-Jünger ein wenig zu erschrecken und/oder Psychosen zu verursachen. Möglicherweise hatte man den UFO-Mumpitz auch ins Volk gestreut, um so gewisse leichtgläubige und „magischdenkende“ Individuen zu separieren, da diese sich ggf. aus ihrer psychologischen Haltung her leichter Sekten oder anderen dem Staat gefährlich werdenden Gruppierungen anschließen könnten. Die Nazis sollen auch an UFOs (also sowas wie fliegende Untertassen) umher gewerkelt haben, nachfolgend auch die USA.

Vielleicht ist in den Gutachten auch lauter UFO-Käse verwurstet worden, aus Werken anderer UFO-Autoren die auf dem frei zugänglichen Markt zu erwerben sind und man müsste sich blamieren, dass man hier massig abgekupfert hat. Vielleicht hat man auch einfach nur massig Steuergelder für diese Themen verbraten, was für die meisten Bürger wohl aber eher nicht erschreckend daher kommen würde. Oder ggf. auch, dass Individuen aus diesen Ausarbeitungen Bücher/Schriften etc. anfertigten, wie etwa Karl-Theodor zu Guttenberg mehrere Expertisen des WD in seiner Doktorarbeit verwendet hatte (demnach ohne Quellen kenntlich zu machen). Im krassesten und eher unwahrscheinlichsten Fall könnte da auch theoretisch drin stehen, dass die eingesetzten Staatslenker bereits alles Aliens sind und uns diese „fremde Macht“ mit ausgeklügelten, für den einzelnen Menschen so niemals erkennbaren, Systemen dominiert. Eine klare Antwort darauf könnte nur eine unzensierte Veröffentlichung der „UFO-Akten“ geben.

Video zu dem Fall (von EXOpolitik)

  
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