(C) Brent Danley, 2007, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Nachdem in den USA Vorstöße zur Verschärfung des Waffenrechts für Aufregung sorgten, heißt es laut Bericht von "Die Welt", dass die EU-Kommission nun wohl auch in europäischen Gefilden auf eine verschärfte Gesetzgebung bezgl. des Waffenrechts abzielt. Es gäbe demnach noch immer zu viele Opfer, die durch Schusswaffen in Gewalttaten umkommen, soll es den Informationen der deutschen Publikation "Die Welt" zufolge in einer Mitteilung unter der Bezeichnung "Schusswaffen und die innere Sicherheit in der EU" heißen.
Die schwedische Politikerin und EU-Kommissarin für Innenpolitik Anna Cecilia Malmström wolle demnächst entsprechende Planungen dazu offiziell vorstellen. Durch die EU-Kommission prüfe man "intensiv", den Zugang zu verschiedenen Waffentypen für den zivilen Gebrauch einzuschränken. Dazu würde dem Bericht nach wohl auch der Verkauf und Besitz von Waffentypen wie Luftgewehre oder Nachbildungen antiker Waffen gehören, wo stärker reguliert werden soll. Ebenfalls solle man laut Kommission darüber nachdenken, den Verkauf von Waffen oder auch Munition über das Internet zu verbieten.
Für die dann später noch vorhandenen Legal-Waffen könnte es schärfere Auflagen und Regulierungen geben, nach aktuellen Planungen und Informationen von "Die Welt" sollen wohl auch "biometrische Sensoren" eingesetzt werden. Damit wolle man demnach personenbezogene Daten speichern. Schusswaffen könnten dann nur noch von jenen Individuen genutzt werden, die rechtmäßiger Eigentümer der Waffe(n) sind und wo die biometrischen Daten passen (wie ggf. Fingerabdrücke). EU-Schätzungen zufolge gibt es in der Europäischen Union um die 80 Millionen Schusswaffen im zivilen Gebrauch, welche sich auch nach derzeitigem Stand in "rechtmäßigem Besitz befinden". Der Verbleib von rund 500.000 Schusswaffen sei derzeit ungeklärt. Jene Waffen seien gestohlen worden oder verloren gegangen.
Die EU-Kommission gibt mit Blick auf Deutschland zu verstehen, dass hier zuletzt diesen Angaben zufolge 30,3 Schusswaffen pro 100 Einwohner in rechtmäßigem Besitz waren, womit die Bundesrepublik an fünfter Stelle liege - hinter Finnland mit 45,3, Zypern mit 36,4, Schweden mit 31,6 und Frankreich mit 31,2. Eine offiziell recht niedrige Dichte an Schusswaffen gäbe es der EU-Kommission zufolge in Litauen mit 0,7, in Rumänien auch mit 0,7 und in den Niederlanden mit 3,9 Schussaffen in legalem Besitz pro 100 Einwohner.
Anfang des Jahres wurde in Deutschland das nationale Waffenregister eingeführt. Nach damaligen Zahlen gab es mindestens 5,4 Millionen legale Schusswaffen in Privatbesitz. Die meisten hatte man damaligem Stand nach in Bayern festgestellt, mit rund 1,1 Millionen, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit rund einer Million und dann Baden-Württemberg mit rund 700.000 Schusswaffen. Laut diesen Angaben des Bundesinnenministeriums lagen durch das Waffenregister erstmals verlässliche Zahlen auch über die legalen erlaubnispflichtigen Waffen in privatem Besitz vor. Der Bestand hatte sich am unteren Ende der vorherigen Schätzungen bewegt, die von 5-10 Millionen Waffen ausgingen.
Es flossen laut "Spiegel" Daten von rund 550 deutschen Behörden in diese Statistik mit ein. Ein solches Zentralregister forderte die EU auch bis Ende 2014 in allen EU-Mitgliedsstaaten. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland, was das Arsenal an legalen Waffen pro Einwohner betrifft, hinter den USA. Die Zahl der nicht legalen Schusswaffen in Deutschland hatte man seitens der deutschen Polizeigewerkschaft auf bis zu 20 Millionen geschätzt. Das deutsche nach EU-Richtlinie umgesetzte Waffenregister erfasst bisher alle Besitzer von Waffen, die laut Gesetz bei den Behörden gemeldet werden müssen.
In 2007 teilte der damalige EU-Industriekommissar Günter Verheugen (später Kommissar für Erweiterung der EU) mit, die Kommission wollte das Waffenrecht in einem Zwischenschritt verschärfen, um so den unkontrollierten Umlauf von Schusswaffen einzudämmen und illegale Waffen einziehen zu können. Die Publikation "Die Welt" zitierte damals im November Verheugen: "Es ist wichtig, den Bürgern die Sicherheit zu geben, auf die sie Anspruch haben". Mit diesem damaligen Vorstoß sollten Mindeststandards in allen EU-Staaten umgesetzt werden, was auch wesentliche Änderungen im deutschen Waffenrecht ermöglichte.
Damaligem Stand nach sollten im Rahmen dieser Regulierung Daten über eine Waffe und ihren Besitzer für mindestens 20 Jahre in einer Datenbank gespeichert werden. Verheugen im November 2007 zu Markierungen von Waffen: "Die Kennzeichnung enthält Daten über den Hersteller, den Herstellungsort, das Herstellungsjahr und eine Seriennummer". Jene Kennzeichnung sollte so angebracht werden, dass sie nicht entfernt werden kann - ohne die Waffen dabei unbrauchbar zu machen.
Für das einheitliche Waffenrecht für die EU hieß es zu diesem Vorstoß durch die Berichterstatterin Gisela Kallenbach (Grüne), sie zeige sich sehr zufrieden darüber, dass die Richtlinie zügig den EU-Gesetzgebungsprozess durchlief. Die Richtlinie sei laut Pressemitteilung des EU-Parlaments vom 30.11.2007 auch im Einklang mit den Vorgaben des UN-Waffenprotokolls. Durch die Abgeordneten wurde damals betont, dass die neue Richtlinie das UN-Waffenprotokoll unterstützt und entsprechend auch ein passendes Kontrollsystem installiert. Durch die Richtlinie hatte man seitens der EU die Verpflichtungen aus dem UN-Waffenprotokoll umgesetzt, welchem man in 2001 beigetreten war.
