EU: Biometrische Daten, wie Fingerabdrücke, in Pässen erlaubt


(C) WMP, 2012, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Das EU-eigene Gericht, der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg, entschied nun laut "Spiegel", dass biometrische Daten wie Fingerabdrücke erlaubt sind. Wer etwa in Deutschland einen Reisepass beantragt, müsse dem Urteil nach dulden, dass seine Fingerabdrücke erfasst und derzeit digital auf dem Pass-Chip gespeichert werden. Damit wolle man die betrügerische Verwendung von Reisepässen erschweren. Im durch den EuGH (oberstes rechtsprechendes Organ der EU) entschiedenen Fall hatte ein Bürger (laut Heise-Online ein Rechtsanwalt) der deutschen Stadt Bochum einen neuen Reisepass beantragt.

Er hatte jedoch aus eigener Entscheidung heraus die Erfassung seiner biometrischen Daten, hier Fingerabdrücke, welche digital zwischengespeichert werden um später auf den Chip zu gelangen, verweigert. (Anm: Sobald der Reisepass von seinem Inhaber bei einer deutschen Meldebehörde abgeholt wird, was teils einige Wochen dauern kann, werden die Fingerabdruckdaten, die für Erfassung und Produktion benötigt wurden, gelöscht). Er sah das Grundrecht auf den Schutz von personenbezogenen Daten verletzt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen legte die Sache dem EU-Gericht vor.

Jener Auffassung des deutschen Bürgers widersprach das EU-Gericht, denn wichtig sei, dass durch die digitale Speicherung, von in diesem Fall Fingerabdrücken, Passfälschungen erschwert werden. Dies speziell auch aus dem Grund, um die illegale Einreise von Personen in die EU zu verhindern. Was demnach ein Gemeinwohlziel wäre und den Eingriff in das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten erlaubt. Dem EU-Gericht zufolge würden die biometrischen Daten wohl "nicht in einer Datenbank" gespeichert, sondern nur später auf dem Chip des ausgestellten Passes.

Mit einer EU-Verordnung von 2004 wird vorgeschrieben, dass auf einem Chip in Reisepässen biometrische Daten gespeichert werden, womit sich Passinhaber eindeutig identifizieren können. In Deutschland wurde der neue Pass in 2005 eingeführt, erst mal nur mit einem biometrischen Passfoto. Seit November 2007 sind zudem zwei Fingerabdrücke nötig. Mit Blick auf Alternative Erkennungsmerkmale, wie die Erfassung der Iris (Regenbogenhaut der menschlichen Augen), sei dies laut EU-Gericht aus aktueller Sicht heraus wohl noch nicht ausgereift, anders als die Erfassung von Fingerabdrücken. Zudem lägen die Kosten für die Iris-Scans derzeit noch höher.

Dem Gericht zufolge wäre die Angleichung der Sicherheitsmerkmale und die Aufnahme biometrischer Identifikatoren ein wichtiger Schritt zur Verwendung neuer Elemente bezgl. der "künftigen Entwicklungen" auf europäischer Ebene. Derzeit gebe es wohl aber noch keine Rechtsgrundlage dafür, die Daten zentral zu speichern oder für andere Zwecke zu verwenden. In der durch das EU-Gericht entschiedenen Sache muss nun das Verwaltungsgericht von Gelsenkirchen formal über den Streit entscheiden - es wird der Auffassung des EU-Gerichts wohl folgen.

  
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