DE: Energie Einsparverordnung durch Bundeskabinett beschlossen


(C) Bundesrat, 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

In Deutschland wurde durch das Bundeskabinett die Neufassung der Energie-Einsparverordnung (EnEV) beschlossen. Neubauten sollen in Zukunft nun mit weniger Energie auskommen. Der zulässige primäre Energiebedarf soll sich ab Januar 2016 um 25 Prozent reduzieren. Die Anforderungen an Dämmwirkungen des Gebäudes erhöhen sich im Schnitt um 20 Prozent. Demnach reduziert sich der zulässige Primärenergiebedarf 2014 und 2016 in zwei Stufen um je 12,5 Prozent. Mit der beschlossenen Energie-Einsparverordnung (EnEV) will der deutsche Staat die "Energieeffizienz" von Immobilien steigern. Das Thema ist dabei auch eng mit der Energiewende verknüpft. Für bereits bestehende Immobilien soll sich vorerst wohl aber nichts ändern.

Ein großer Teil des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt trotz der menschengemachten Erderwärmung auf das Heizen und die Aufbereitung von Warmwasser. Durch den deutschen Verband der Wohnungsunternehmen hatte man die Novelle eher nicht positiv aufgenommen und warnte auch vor weiter steigenden Mieten bei Neubauten. Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) soll künftig auch angepasst werden, wobei Vorgaben der EU mit einfließen. Unter anderem wird mit dem EnEV auch zur Pflicht in Deutschland, dass die sogenannten "Energiekennwerte" in Immobilienanzeigen angegeben werden müssen. Auch die bereits in 2009 eingeführten Energieausweise wolle man "verständlicher" gestalten.

Dort sollen die Energieeffizienz-Klassen angegeben werden, wie dies auch bei Autos oder Elektrogeräten der Fall ist. Durch den deutschen Bundesrat hatte man der Energie-Einsparverordnung (EnEV) schon am vergangenen Freitag zugestimmt - es wurden hier auch zahlreiche Änderungen in die Vorlage mit eingefügt. Unter anderem forderte man die EnEV und andere staatliche Vorschriften der Energiewende im Immobiliensektor zusammenzufassen. Dies speziell auch aus dem Grund, um so die "Akzeptanz und Transparenz" zu erhöhen. Von der Bundesregierung forderte man zwei Milliarden Euro im Jahr, für die energetische Gebäudesanierung. Wegen der Änderungen musste das Kabinett der Verordnung nun erneut zustimmen.

Bis zum Jahr 2050 wolle man in ganz Deutschland einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Die beschlossene Novelle würde laut Bundesregierung dazu einen "bedeutsamen Beitrag" leisten können. Der deutsche Bundeswirtschaftsminister Rösler kommentierte: "Mit dem heutigen Beschluss setzt die Bundesregierung anspruchsvolle und zugleich wirtschaftlich vertretbare Standards für Neubauten". Mit der EnEV wird ein Beschluss der Bundesregierung zur grünen Energiewende im Gebäudebereich sowie die EU-Gebäuderichtlinie vollständig umgesetzt. Ab 2015 sollen auch Konstanttemperatur-Heizkessel nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden, erst mal mit Ausnahmen für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die betroffenen Strukturen, speziell auch die Bauwirtschaft, erhalten der Bundesregierung zufolge "ausreichend Zeit", um sich auf die neuen Vorgaben der EnEV einzustellen. Im Wesentlichen können diese erst nach gut sechs Monaten in Kraft treten, voraussichtlich also im Frühjahr/Frühsommer 2014. Die angeführte Anhebung der Neubauanforderungen bezeichnet man als wichtigen Schritt, oder vielmehr "Zwischenschritt", hin zu dem grünen EU-Niedrigstenergiegebäudestandard, welcher nach aktuellem Stand der Dinge wohl "spätestens" ab 2021 gelten soll. Dann müssen nach EU-Vorgaben alle Bauten per Niedrigstenergiegebäudestandard errichtet werden.

  
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