(C) deltaMike, 2008, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

In den Vereinigten Staaten prüft der Oberste Gerichtshof die Klagezulassung gegen den deutschen Konzern Daimler AG. In der Sache geht es um Vorwürfe bezgl. der damaligen Führung des Tochterunternehmens Mercedes in Argentinien zur Zeit der Militärdiktatur von 1976-1983. Die Kläger werfen Daimler vor, eng mit der eingesetzten argentinischen Militärjunta zusammengearbeitet zu haben. Bei diesen handelt es sich um ehemalige Mitarbeiter oder auch Hinterbliebene von Arbeitern. Angestellte wären damals auch denunziert (etwa bei kritischen Äußerungen über das Regime) worden.
Durch Daimler selbst weist man die Vorwürfe zurück, die US-amerikanische Justiz sieht man ebenfalls als für nicht zuständig an. In der ersten Instanz waren die Kläger gescheitert. Durch ein US-amerikanisches Berufungsgericht von Kalifornien hatte man jedoch entschieden, dass die Klage zulässig ist - nun muss der Oberste Gerichtshof (Supreme Court of the United States) der USA entscheiden. Der klagenden Seite der 21 Argentinier und einem Chilenen zufolge hätte man in der argentinischen Niederlassung damals gewaltsame Übergriffe durch die Polizei, willkürliche Festnahmen und Folter geduldet und weggeschaut.
Arbeiter seien damals auch verschwunden, welche mutmaßlich hingerichtet wurden. Ebenfalls wäre ein verantwortlicher Polizeichef als Sicherheitschef eingestellt worden, damit nebulöse Vorgänge so besser vertuscht werden konnten, führt man durch die klagende Seite an. Medienberichten zufolge wandten sich die Kläger an die US-amerikanische Justiz in der Sache, da hier ein Gesetz zum Schutz von Folteropfern genutzt werden könnte und auch würde die mehr als zweihundert Jahre alte "Alien Tort Statute" (ATS) ermöglichen, dass Personen anderer Länder Menschenrechtsverletzungen vor US-amerikanischen Gerichten bringen können.
Die klagende Seite vertritt die Auffassung, dass Daimler vor der US-amerikanischen Justiz Rechenschaft ablegen muss, weil man mit Mercedes Benz USA eine 100-prozentige Daimler-Tochter in dem Land unterhält. Durch Daimler selbst weist man es, wie angeführt, zurück, dass die US-Justiz in der Sache zuständig ist. Die Kläger lebten nicht in den USA, noch würde es um Taten gehen, welche auf US-amerikanischen Territorium begangen wurden. Die Klage sei Daimler zufolge "inhaltlich unbegründet". Durch die US-Regierung warnte man in der Vergangenheit, dass derartige Gerichtsverfahren den diplomatischen Beziehungen der USA und ihren wirtschaftlichen Interessen schaden könnten.
Durch die Organisation EarthRights International unterstützt man die Kläger. Von deren Seite führte man unter anderem an, dass Unternehmen, welche mit Diktatoren kooperierten und in Menschenrechtsverletzungen involviert gewesen wären, zur Rechenschaft gezogen werden müssten. Das oben angemerkte US-Berufungsgericht von Kalifornien argumentierte, dass die Klage zulässig sei, da US-Gerichte ein großes Interesse daran hätten, "Verletzungen der internationalen Menschenrechte zu ahnden".
Experten schätzten laut deutschen Medien im Zusammenhang mit anderen Fällen ein, dass der Supreme Court eher als wirtschaftsfreundlich gilt, zuletzt hatten dortige Richter ein Begehren zahlreicher Kläger abgewiesen, die den niederländisch-britischen Konzern Shell wegen einer dort angeführten Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen in Nigeria (Bundesstaat in Westafrika, der an Benin, Niger, Tschad und Kamerun grenzt) vor die US-Justiz bringen wollten.
In 2003 wurde durch eine vom Konzern Daimler eingesetzte Kommission eine Entlastung in der Argentinien-Sache vorgestellt. Man entlastete das Unternehmen von Vorwürfen, in die Verbrechen der Militärjunta verstrickt zu sein. Im Vorfeld wurde durch die deutsche Staatsanwaltschaft von Nürnberg-Fürth ein Verfahren eingestellt, gegen den ehemaligen Werksleiter Juan Ronaldo Tasselkraut. Diesem war Beihilfe zum Mord oder Totschlag vorgeworfen worden. Tasselkraut war demnach Produktionsleiter bei Mercedes Benz Argentina; MBA im Werk González Catán bei Buenos Aires. Vorwürfe lauteten auch, dass dieser zwischen 1976 und 1977 an der Ermordung von zwanzig Gewerkschaftlern beteiligt gewesen wäre.
