EU: Harmonisierung der Systeme zur E-Identifizierung


(C) Damien Smith, 2007, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Durch den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie der EU hatte man nun den Weg für eine Verordnung der Europäischen Kommission frei gemacht, womit die Nutzung von elektronischen Signaturen und anderen vergleichbaren Identifikationssystemen "harmonisiert" (von: "Angleichung") und weiter vereinfacht werden soll. Unternehmen, Behörden und die "EU-Bürger" könnten so auch Dokumente elektronisch unterzeichnen und zertifizieren lassen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sollen verpflichtet werden, die sogenannten eID-Systeme (elektronische Identifizierungssysteme) auch anderer Länder offiziell anzuerkennen.

In Zukunft kann dadurch auch etwa mit Blick auf Deutschland die "De-Mail" und die passende eID-Funktion des neuen Personalausweises mit biometrischen Daten genutzt werden. Laut EU wolle man vordergründig speziell eine vertrauenswürdige Kommunikation mit der Harmonisierung der Systeme und deren Vernetzung ermöglichen. Zudem würde dadurch EU-weit ein besserer Wettbewerb geschaffen und die Interoperabilität (von: "Arbeit-zwischen" Strukturen) gefördert - natürlich nur unterhalb des EU-vereinheitlichten Überbaurahmens der neuen E-Identifikationen.

So sollen mit den harmonisierten eID-Systemen auch elektronische Ausweise europaweit akzeptiert werden - wie entsprechende Passports oder die in den Mitgliedsstaaten etablierten/zu etablierenden Identitätskarten. Mit dem Vorhaben der EU will man eine bestehende Richtlinie über elektronische Signaturen reformieren, heißt es. Vorgesehen sei, so bezieht sich der Gesetzentwurf darauf, unter anderem auch die Nutzung elektronischer Zeitstempel und Siegel, eine langfristige Aufbewahrung von Informationen, die elektronische Zustellung von Dokumenten und sogar "Authentifizierungsmöglichkeiten für Webseiten".

Wie Heise-Online berichtete, sei mit Blick auf Deutschland seit August laufenden Jahres auch das neue E-Government-Gesetz in Kraft getreten. Jenes lässt dabei neben der qualifizierten elektronischen Signatur alternative Technologien für den elektronischen Ersatz der Schriftform zu. Womit auch weitere Nutzungsmöglichkeiten für die eID-Funktion des Personalausweises und der "De-Mail" (ein vom deutschen Bundesministerium des Innern initiiertes Projekt) geschaffen werden. Kritische Töne gab es an der deutschen Sache auch daran, weil eine durchgehende Verschlüsselung nicht per Standard vorgeschrieben ist.

Die für die EU-Verordnung zuständige parlamentarische Berichterstatterin und schwedische Politikerin der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SAP), Marita Ulvskog, gab zu verstehen, dass gemeinsam genutzte/zu etablierende Standards für die Sicherstellung der technischen Interoperabilität auch technologisch neutral sein müssten.

Die oben kurz angeführte "Website-Authentifizierung" sollte wohl auch für Websites von natürlichen Personen (der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt) definiert und umgesetzt werden. Nur so könne sie den Sicherheitsanforderungen und der Realität des Internet gerecht werden. Mit der Umsetzung der Website-Authentifizierung erhoffe man sich auch, dass dies zu einem mit großem Vertrauen, zwischen EU-Verbrauchern und Unternehmen, geprägten Klima führen können wird.

Im vergangenen Jahr hatte die niederländische Politikerin und EU-Kommissarin zuständig für die sog. "Digitale Agenda" der Europäischen Union, Neelie Kroes, zur Sache neuartige Vorschriften vorgeschlagen, die auch grenzüberschreitende elektronische Transaktionen ermöglichen sollen. Im Juni 2012 schlug sie vor, die in den Mitgliedsstaaten etablierten bzw. zu etablierenden eID-Systeme gegenseitig anzuerkennen, womit dann auch der EU-Binnenmarkt für die "grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen" vertieft werden soll. Die EU-Bürger könnten dann etwa auch außerhalb ihres EU-Mitgliedsstaates innerhalb der EU diese Systeme für Behördengänge nutzen.

Kroes zufolge könne man so (mit eIDs bzw. e-Signaturen) eine "nationale Zerstückelung des Internets und öffentlicher Online-Dienste verhindern". Mit dem Konzept der E-Signatur hat dies bereits über die eSignatur-Richtlinie zu einer gewissen Harmonisierung (harmonia; v.a. "Vereinigung von Entgegengesetztem zu einem Ganzen") in der Verwaltungspraxis geführt. Durch die EU-Kommission hieß es nach eigenem Bekunden, man hätte bereits in eigenen Projekten nachweisen können, dass die grenzübergreifende Anerkennung der elektronischen Identifizierung funktioniert. Wie beim Projekt "STORK" (EU-Projekt zur grenzüberschreitenden elektronischen Identifizierung), an welchem sich 17 Mitgliedstaaten beteiligt hatten.

  
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