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Einem Bericht zufolge kommen in 2014 auf die deutschen Arbeitnehmer höhere Sozialabgaben zu. Je nach Einkommen müssen sie mit bis zu 251 Euro im Jahr an weiteren Belastungen rechnen, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt. Eine entsprechende Verordnung soll in der kommenden Woche durch die Regierung beschlossen werden. Da die Unternehmen circa die Hälfte der Beiträge zahlen müssen, drohen ihnen für jeden Beschäftigten jeweils ähnlich hohe Kosten.
Die Süddeutsche schreibt, dass laut der vorliegenden Beschlussvorlage für das Kabinett die Bemessungsgrenzen für 2014 "kräftig steigen" werden. Mit Blick auf den Westen der Bundesrepublik sollen die fälligen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.950 Euro erhoben werden, was also 150 Euro mehr als bislang sind. Im Osten von Deutschland liege die Bemessungsgrenze darunter, da hier auch Einkommen im Durchschnitt gesehen niedriger sind.
Zudem war hier der Lohnanstieg niedriger ausgefallen. Im vergangenen Jahr betrug die Lohnzuwachsrate in Deutschland, in den westlichen Bundesländern 2,81 Prozent, in den neuen Bundesländern 2,42 Prozent. In Ostdeutschland steigen die Grenzen demnach in 2014 um 100 Euro auf 5.000 Euro des Einkommens (brutto). Der Satz für die Beiträge zur deutschen Rentenversicherung beträgt aktuell bundesweit 18,9 Prozent und jener für die Arbeitslosenversicherung 3 Prozent. Bei der Pflege- und Krankenversicherung sieht es ähnlich aus, wo eine andere Beitragsbemessungsgrenze für die ganze Bundesrepublik angewendet wird.
Diese soll der Vorlage zufolge um 112,50 Euro auf 4.050 Euro des monatlichen Bruttolohns ansteigen. Der Beitragssatz liegt hier bei 15,5 Prozent. Die Arbeitnehmer übernehmen 8,2 Prozent und die Arbeitgeber 7,3 Prozent. Demnach entsteht eine höhere Belastung für Arbeitnehmer, die derzeit mehr als 3.937,50 Euro brutto monatlich verdienen. Seitens der SPD hatte man vorgesehen, für eine mögliche Koalition mit der Union, dass der einheitliche Krankenkassenbeitrag wieder abgeschafft werden soll.
Die Kassen müssten also ihren Beitragssatz in Zukunft wieder selbst festlegen können, forderte etwa die SPD-Bundestagsabgeordnete Elke Ferner. Der BILD gab man weiterhin zu verstehen, dass die SPD für eine "Wiederherstellung der Parität, die Abschaffung der Kopfpauschale und die Beitragsautonomie der Kassen" ist. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Karl Lauterbach, sprach sich ebenfalls für die Abschaffung des Einheitssatzes aus.
Der Zugang zu der privaten Krankenversicherung in Deutschland wird wohl mit den neuen Werten keinesfalls leichter werden, da die Versicherungspflichtgrenze erneut angehoben wird. Wenn ein deutscher Arbeitnehmer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchte, so musste sein Jahreseinkommen in 2013 den Grenzwert von 52.200 Euro dauerhaft überschreiten. Durch die Anhebung des Wertes wird der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung also schwieriger.
