(C) Glaronia.com, Bild von: 2013 (CH)

Wie Spiegel berichtet, hätten in Deutschland staatliche Strukturen über Jahre den besonderen Schutz zwischen Mandaten und Anwälten ausgehebelt und bei Telefonaten mitgelauscht, was aus vorliegenden Unterlagen hervorgehen würde. In zahlreichen Fällen wurden Mitschnitte rechtswidrig protokolliert, ausgewertet und gar über Jahre aufbewahrt.
Durch den Vizepräsidenten des Deutschen Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, hieß es zu den illegalen Aktionen, dass eine solche Praxis ein elemtarer Verstoß gegen den Rechtsstaat sei. Weiterhin gab er zu verstehen, dass gerade in Zeiten, wo The-All-Seeing-Eye NSA (National Security Agency) immer und überall Daten abgrast, zusammen mit den Client-Diensten in anderen Ländern, nicht mal mehr essentielle Berufsgeheimnisse geschützt sind.
Durch den ehemaligen deutschen Verfassungsrichter Winfried Hassemer wurde betont, dass es präzise Regeln, gerade wegen des "allgemein herrschenden Sicherheitsgedankens", für die Arbeit von Rechtsanwälten gebe. Davon würde bspw. eine lauten: "Der unüberwachte Kontakt zwischen dem Strafverteidiger und seinem Mandanten ist ein fundamentales Recht". Ein Anwalt aus Bochum hatte im Zusammenhang der Berichterstattung zu Spitzeltätigkeiten beim Bundesgerichtshof (BGH) beantragt, die Rechtswidrigkeit einer Überwachungsmaßnahme feststellen zu lassen.
In diesem Fall hatte in Deutschland das BKA (Bundeskriminalamt) Telefonate zwischen dem Juristen und seinem Mandanten in zwei Fällen abgehört und die Mitschnitte nicht unverzüglich gelöscht. Durch Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof hatte man die Abhöraktionen als rechtswidrig beurteilt, wogegen die Bundesanwaltschaft aber Beschwerde einlegte. Auf Nachfrage hatte die Behörde erklärt, man würde aber trotzdem und selbstverständlich den gesetzlichen Schutz von Rechtsanwälten beachten.
Ende des Jahres 2008 hatte die Justizsenatorin von Berlin, Gisela von der Aue (SPD), den damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kurz vor der Sitzung des Vermittlungsausschusses zum umstrittenen BKA-Gesetz scharf angegriffen. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sagte sie, dass Schäuble den Eindruck erwecke, er wolle so etwas wie eine "Bundessuperpolizei" etablieren. Ebenfalls führte sie damals an, dass es mit einem derartigen Gesetzesvorstoß für "viele Berufsgruppen [wie Anwälte] deutlich schwieriger [werde], ein Vertrauensverhältnis zu Mandanten oder Informanten aufzubauen".
Mit Blick auf Journalisten hieß es im Frühjahr laufenden Jahres, dass Sicherheitsbehörden aus Deutschland im Zuge zweier Ermittlungen gegen mutmaßliche Linksextremisten Telefongespräche von Journalisten und Anwälten abhörten und zudem wurden umfassend Gespräche protokolliert. Derartige Abhöraktionen erschweren Journalisten die Arbeit mit Informanten. Denn Informanten-Schutz und Vertrauen ist Grundlage jeder Recherche. Verschiedene Presse-/Medienvertreter, wie etwa der NDR-Intendant Jobst Plog, sprachen von einem "massiven Angriff auf die Rundfunk- und Pressefreiheit". In dieser Sache wurden auch Rechtsanwälte abgehört. Telefonate zwischen Beschuldigten und ihren Verteidigern aber sind "eigentlich" streng vertraulich.
In einem Beschluss vom 18. April 2007 – 2 BvR 2094/05 – durch das deutsche Bundesverfassungsgericht hieß es, dass Telefonate zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten für Ermittler tabu sind. Es könne zwar auch der Anschluss eines Strafverteidigers überwacht werden – in diesem Fall ein Mobiltelefon, aber wenn die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant abgehört würde, stünde dies in "unlösbarem Widerspruch zur Rechtsgarantie des [nicht-überwachten] mündlichen Verkehrs zwischen dem Strafverteidiger und dem Beschuldigten". Damit war damals ein Anwalt mit seiner Verfassungsbeschwerde erfolgreich.
