Gelder wegen unwirksamer Klauseln bei Gas/Strom zurückfordern


(C) Tom Raftery, 2010, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Einem Bericht von Spiegel zufolge, müssten Energieversorger in Deutschland mit Einsprüchen oder auch Klagen wegen unzulässiger Strom- und Gaspreiserhöhungen rechnen, welche in den vergangenen Jahren unternommen wurden. Als Grund führt man ergangene Urteile an, welche man durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesgerichtshof erstritten hatte.

Demnach wären diverse Preisanpassungsklauseln in Gasverträgen nicht zulässig und namhafte Rechtsexperten wie Kurt Markert, ein Professor für Wirtschaftsrecht in Berlin und ehemaliger Direktor beim Bundeskartellamt, gaben zu verstehen, dass solche Klauseln nicht nur in Gas-, sondern auch in Stromverträgen zur Anwendung kamen. Diese sind auch nicht zulässig. Zahlreiche betroffene Kunden können also entsprechende Rückforderungsansprüche (am besten vor der Verjährungsfrist) stellen.

In dem Urteil des BGH ging es um unzulässige Preisanpassungsklauseln für Gaskunden des Energieversorgers RWE mit Sonderverträgen. Durch die Verbraucherzentrale hatte man bemängelt, dass in den bis 2006 geltenden Klauseln Gründe für Preisänderungen nicht genannt wurden. Durch den Bundesgerichtshof hatte man den Fall erstmals beim Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorgelegt.

Nach dessen Maßgabe entschied man in der Sache später, dass Preisänderungsklauseln in Gassonderverträgen nichtig sind. Dies dann, wenn sie nicht klar und verständlich den "Anlass, Voraussetzung und Umfang" von Preisänderungen benennen. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass 25 RWE-Gassonderkunden wegen der unwirksamen Vertragsbedingungen Rückzahlungen von insgesamt 16.128,63 Euro zustehen (Az.: VIII ZR 162/09).

Kunden, die Verträge mit gleichlautenden Klauseln abschlossen, können ebenfalls Gelder zurückfordern. Jene müssen Widerspruch bei ihren Energieversorgern einlegen und Erstattungen einfordern. Einen Musterbrief dazu hatte man HIER zur Verfügung gestellt.

Links zur Verbraucherzentrale NRW:

Juli: Rückforderung überhöhter Gaspreise

August: Unwirksame Gaspreisklauseln bei RWE

  
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