
Laut Antwortgabe der deutschen Bundesregierung wäre die bereits vorhandene Videoüberwachung im öffentlichen Raum speziell auch dafür da, um potenzielle Straftäter abzuschrecken und somit auch eine präventive Wirkung zu erzielen. Ebenfalls trügen Videoaufzeichnungen wesentlich zur Aufklärung von Straftaten mit bei und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung werde gesteigert. Die in der Antwort (17 14796) bezeichnete [...]