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In Deutschland hatte der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im zweiten Quartal des Haushaltsjahres 2013 über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1,33 Milliarden Euro zugestimmt. Von dieser Summe gingen allein 599 Millionen Euro an Griechenland, was aus der Unterrichtung durch die Bundesregierung hervorgeht. Zudem hatte der Bundesfinanzminister über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 42,27 Millionen Euro bewilligt.
Zu den bewilligten über-/außerplanmäßigen Ausgaben gehören auch welche der Bundespolizei zur Unterstützung der Länder bei Naturkatastrophen (Hochwasserlage im Mai/Juni 2013 in Deutschland) oder besonders schweren Unglücksfällen, von 2.66 Millionen Euro. Für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk waren es für Katastrophen, Unglücksfälle größeren Ausmaßes und "öffentliche Notstände" bewilligte über-/außerplanmäßige Ausgaben von 29.50 Millionen Euro.
Mit Blick auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge waren es für die Aufwendungen (Einrichtung, Ausgestaltung und Durchführung eines humanitären Aufnahmeverfahrens in Deutschland), von 5.000 Flüchtlingen aus Syrien aus humanitären Gründen, demnach 10.46 Millionen Euro mehr.
Bewilligte über-/außerplanmäßige Ausgaben für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betrugen 15 Millionen Euro - für die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit im Rahmen der mit der Bundesagentur für Arbeit abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung über die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit für vom Hochwasser des Sommers 2013 unmittelbar betroffene Betriebe.
Weiterführend heißt laut der Unterrichtung (17/14801) mit Blick auf das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass bewilligte über-/außerplanmäßige Ausgaben von 120 Millionen Euro einschlugen, durch höhere Leistungen für contergangeschädigte Menschen. Die überplanmäßige Ausgabe dient demnach der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Conterganstiftungs-Gesetz. Zuweisungen an den Fonds sexueller Missbrauch und in diesem Zusammenhang stehende Ausgaben betrugen über-/außerplanmäßig 12.50 Millionen Euro.
Durch die Beteiligung des Bundes an den Soforthilfen der Länder im Zusammenhang mit dem Hochwasser 2013 gibt man bei den bewilligten über-/außerplanmäßigen Ausgaben 391.30 Millionen Euro an. Wie oben bereits angeführt, ist die höchste über-/außerplanmäßige Ausgabe jene an Griechenland von 599 Millionen Euro - also die Zahlungsverpflichtung an die Hellenische Republik, welche zu dem Paket von Änderungen am bestehenden Anpassungsprogramm der EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) für Griechenland gehört, dem der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 30. November 2012 zugestimmt hatte.
