(C) Awaya Legends, 2005, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Nach der in Deutschland abgehaltenen Bundestagswahl 2013 hatte nun der Bundesverband Mehr Demokratie e.V. (bundesweit tätige Organisation) eine Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde gefordert. Dies als Konsequenz aus dem Wahlergebnis heraus. Gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger hatte deren Vorstandssprecher (Mehr Demokratie e.V.), Ralf-Uwe Beck (Theologe und Bürgerrechtler), zu verstehen gegeben, dass die Zahl der Wählerstimmen, welche an der 5 Prozent-Hürde scheiterten, gegenüber der letzten Wahl von 2009 erheblich gestiegen sei.
Dazu merkte man an, dass etwa 6,7 Millionen oder 15,4 Prozent der abgegebenen Stimmen zur Wahl nicht im Parlament repräsentiert werden, vor allem deswegen, weil sowohl die deutsche Partei FDP als auch AfD (Alternative für Deutschland) den Einzug ins Parlament knapp verpassten. Laut dem Vorstandssprecher Ralf-Uwe Beck würde es nun zwei Möglichkeiten geben etwas zu ändern. Auf der einen Seite könnte die Fünf-Prozent-Sperrklausel gesenkt oder abgeschafft werden - bei der Europa-Wahl gibt es eine Hürde von drei Prozent, wobei jene ebenfalls verfassungsrechtlich fraglich sei.
Auf der anderen Seite, als zweite Möglichkeit durch Beck angeführt, "wäre eine Ersatzstimme für die Wähler, die davon ausgehen, dass die von ihnen favorisierte Partei möglicherweise an der Sperrklausel hängen bleibt". Jene Ersatzstimme könnte man einer Partei geben, bei der das Risiko eines Scheiterns als geringer gesehen werden kann. Noch im laufenden Jahr wolle man zur Thematik durch die Mehr Demokratie e.V. Initiative einen Reformvorschlag ausarbeiten. Auch Elemente der direkten Demokratie seien nötig, wie es bspw. in der Schweiz recht intensiv praktiziert wird - laut Beck solle dies auch auf Bundesebene (in Deutschland) umgesetzt werden.
Eine weitere Stimme fand sich durch den deutschen Politikwissenschaftler Heinrich Oberreuter (deutscher Politikwissenschaftler) im Kölner Stadt-Anzeiger. Dieser sieht, dass die 15 Prozent der Stimmen bei der diesjährigen Bundestagswahl in Deutschland unter den Tischen fielen und das Wahlergebnis deshalb erheblich verzerrt ist. Dies sei laut Oberreuter "des Nachdenkens wert". Er führte weiter aus, dass man darüber nachdenken könne, ob die angeführte Fünf-Prozent-Hürde in ihrer Höhe noch zeitgemäß ist. Beck angesprochen, bezgl. der Ersatzstimme, wies dies Oberreuter zurück, denn das wäre "eine völlige Verfälschung des Wählerwillens und völlig undurchführbar".
Anhang:
Mit der angeführten in Deutschland vorhandenen Sperrklausel wird verhindert, dass bei der sog. Verhältniswahl kleinere Parteien in einem Parlament vertreten sind, womit man der "Zersplitterung" entgegenwirken wolle. Die bez. Verhältniswahl ist eine Wahl unter einem Wahlsystem, bei dem die Wahlvorschlagsträger (auch Parteiliste) Gruppen von Kandidaten aufstellen, zumeist als geordnete Wahllisten. Bei der Sperrklausel gibt es eine Unterscheidung des Faktischen (von "Tatsache") und Expliziten (deutlich; o.a. "eindeutig, klar"). Bei einer faktischen Sperrklausel ist durch das Wahlsystem als solches implizit eine gewisse Mindeststimmenzahl erforderlich, um einen Sitz zu erlangen. Bei der expliziten Sperrklausel wird die Höhe der Sperre durch ein Gesetz vorgeschrieben (etwa 5 Prozent der abgegebenen Stimmen). Ist nur von einer "Sperrklausel" die Rede, ist in der Regel eine explizite Sperrklausel gemeint.
