Klagen gegen Griechenland: Deutsche Gerichte müssen mit Klagewelle rechnen


(C) Marios Planet, 1994, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC 2.0)

Im Zusammenhang mit dem Schuldenschnitt von Griechenland droht nun eine Welle an Klagen auf deutsche Gerichte zuzurollen. Rund tausend Privatanleger wären, laut aktuellen Medienberichten zur Thematik, aktiv, mit dem Ziel einer Klage gegen den griechischen Staat, wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ebenfalls bekanntgab. Sollte man sich für ein Verfahren entscheiden, könnten an 80 Landgerichten von Deutschland die sog. Klagegemeinschaften gebildet werden.

Seitens der EU-Vorgaben können deutsche Anleger das Recht wahrnehmen, im Heimatland gegen den Schuldenschnitt von Griechenland zu klagen, wodurch der Aufwand für die Klagen reduziert wird und man auch Kosten einsparen kann. Weiterhin wird auch der bürokratische Aufwand begrenzt. Laut einem DSW-Sprecher bräuchte man also keine griechischen Anwälte anheuern und auch keine Übersetzungen von Schriftsätzen wären nötig. Weiterhin heißt es als Hinweisgabe, dass sich betroffene Anleger den Klagen noch immer anschließen könnten.

Im März vergangenen Jahres hatten sich über 80 Prozent der Privatgläubiger des griechischen Staates zur Teilnahme am Schuldenschnitt bereiterklärt, damit das "Land", so laut damaligen Annahmen, vor dem Crash/Bankrott bewahrt wird. Durch den damaligen ersten Schuldenschnitt in Griechenland hatten die Anleger auf 53,5 Prozent der Forderungen gegenüber dem Staat von Griechenland verzichtet, womit dem hochverschuldeten Staat rund 107 Milliarden Euro erlassen wurden. Jener Schuldenschnitt war dabei auch eine der Voraussetzungen, für ein zweites sogenanntes "Hilfspaket" in Höhe von rund 130 Milliarden Euro.

Laut DSW haben die juristischen Vorarbeiten fast ein Jahr an Zeit verschlungen, wären nun aber abgeschlossen, womit das Stadium erreicht wurde, wo sich die Privatanleger zu regionalen Klagegemeinschaften zusammenfassen können - um Klage gegen Griechenland bei den Gerichten einzureichen. Der sog. "freiwillige Zwangsumtausch" soll damit rückgängig gemacht werden. Die privaten Gläubiger mussten, wie oben angemerkt, auf 53,5 Prozent (des Nennwertes) der von ihnen gezeichneten Staatsanleihen verzichten. Für die restlichen 46,5 Prozent erhielt man eine Vielzahl neuer Staatsanleihen, Schuldscheine sowie den sog. "Besserungsschein".

Jedoch hatten die privaten Anleger keine Chance auf Mitsprache oder Gegenwehr, was für die Anleger laut DSW äußerst nachteilig gewesen sei, weil speziell die neuen Staatsanleihen eine Laufzeit von 10 bis 30 Jahren haben. Weiterhin wären auch die Zinsen und die weiteren Bedingungen für die Anleger nicht oder nur im wesentlichen akzeptabel. Laut offiz. Mitteilung auf der Website heißt es, dass es eher ungewöhnlich erscheint, dass die bereits eingereichten Klagen - deren Zustellung - "unnötig erschwert" werden/wurden.

Dazu kann Dirk Unrau, ein DSW-Landesgeschäftsführer, zitiert werden: "Leider macht die Bundesregierung immer noch Schwierigkeiten, wenn es darum geht, die Klageschriften auf diplomatischem Wege zuzustellen. Hier hat sich bislang eine ablehnende Haltung herausgebildet, die unseres Erachtens mit dem geltenden Recht nicht in Einklang zu bringen ist. Teilweise ist es allerdings gelungen, Klagen auf dem direkten Weg zuzustellen".

  
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