(C) pawpaw67, 2009, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Laut Informationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem deutschen Köln, wären viele neuartige Medikamente nicht besser als die alten - einige sogar schlechter. Das Institut hatte in den vergangenen zwei Jahren 48 neue Medikamente auf deren zusätzlichen Nutzen hin überprüft. Laut eigenen Angaben stellte sich heraus, dass 26 der Medikamente durchfielen - bezgl. des Zusatznutzens.
Bei drei Fällen habe man in einer Patientengruppe einen geringeren Nutzen feststellen müssen, heißt es laut Berichterstattung von "DIE WELT". Dies würde bedeuten, dass der hier neu eingesetzte Wirkstoff mehr Nach- als Vorteile hatte. Für 22 Medikamente hätte man feststellen können, dass diese "wirklich besser" sind als herkömmliche Mittel, gab der IQWiG-Chef Jürgen Windeler zu verstehen - der zuvor Leiter des Fachbereichs Evidenzbasierte Medizin des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) mit Sitz in Essen war.
Drei wären den Angaben zufolge erheblich besser, elf immerhin noch beträchtlich gewesen. Man hatte Mittel gegen Krebs, Diabetes, Epilepsie, Multiple Sklerose und andere schwere Krankheiten unter die Lupe genommen und bewertet. Nach der Einführung des deutschen Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) müssen Pharmahersteller für neue Medikamente einen Zusatznutzen nachweisen. Unter anderem setzte darin (AMNOG) der deutsche Politiker Philipp Rösler (FDP), als erster damaliger Bundesgesundheitsminister, die Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (auch "frühe Nutzenbewertung") in Deutschland durch.
Nur bei den Arzneimitteln mit erwiesenem Zusatznutzen verhandelt in Deutschland der Spitzenverband der Krankenkassen mit dem Hersteller einen Preis für das neue Medikament aus. Bei jenen Produkten ohne einen erwiesenen Zusatznutzen, welche also lediglich „bestehende Medikamente imitieren“, werden diese in die Preisgruppe der vergleichbaren Medikamente einsortiert. Durch den IQWiG-Chef Jürgen Windeler zog man bislang laut "DIE WELT" eine eher positive Bilanz aus der frühen Nutzenbewertung.
Demnach habe sich das Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) bewährt, auch wenn die erhofften Milliardeneinsparungen bislang noch nicht eingetreten sind. Durch die frühe Nutzenbewertung sei es laut diesen Darstellungen gelungen, zumindest bei den neu zugelassenen Produkten Scheininnovationen herauszufiltern - die "Spreu vom Weizen zu trennen", heißt es. Gleichsamt forderte Windeler, jene frühe Nutzenbewertung in Zukunft auch auf Produkte wie Herzschrittmacher, Implantate oder Prothesen auszudehnen.
Das angeführte Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wurde in 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz forciert, womit man demnach die Qualität der Patientenversorgung in Deutschland verbessern wollte. Seit Anfang September des Jahres 2010 leitet Jürgen Windeler das deutsche Institut - wobei die Bestellung der Institutsleitung im Einvernehmen mit dem deutschen Bundesministerium für Gesundheit (BMG; Sitz: BONN) zu erfolgen hat. Anfang Januar laufenden Jahres erfolgte die Änderung der Satzung der Stiftung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Er ist durch den Gesetzgeber beauftragt, in vielen Bereichen über den Leistungsanspruch der Solidargemeinschaft von etwa 70 Millionen in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden. Laut Deutschem Bundestag (Analyse 2010; Wissenschaftliche Dienste) führte man abschließend an: "Das Institut [IQWiG] wird insbesondere wegen einer nicht ausreichenden Transparenz im Bewertungsverfahren kritisiert".
