DE: Rechnungshof übt Kritik wegen externer Mitarbeiter


Bundesrechnungshof

Der deutsche Bundesrechnungshof (BRH) hatte nun Kritik am Einsatz externer Mitarbeiter in der Regierung geübt. In einem Bericht von Juni laufenden Jahres wird demnach beklagt, dass die Bundesministerien in Deutschland "regelmäßig externe Personen aus Unternehmen und Institutionen beschäftigen, zu denen sie fortgesetzte Geschäftsbeziehungen unterhielten", zitierte der Spiegel. Nicht wie eigentlich vorgesehen sei, werden die Leiharbeiter teils sogar länger als zwei Jahre, anstatt sechs Monate, eingesetzt.

Laut Bundesrechungshof könnte sich das Risiko von "Interessenkollisionen" erhöhen, sollten jene externen Arbeiter stärker in ministerielle Arbeitsprozesse eingebunden werden. Eigentlich sei ursprünglich geplant gewesen, dass der Personalaustausch zwischen den Ressorts, Firmen und Institutionen dem Wissenstransfer diene. Doch es würde viel dafür sprechen, dass recht häufig "ein von den Ressorts empfundener Personalmangel ausschlaggebend" für das Einstellen externer Mitarbeiter ist. Kritische Töne übt man auch mit Blick auf das Auswärtige Amt (AA; "Name für das deutsche Außenministerium" - Behördenleitung: Guido Westerwelle FDP).

Dazu heißt es laut Spiegel mit Verweis auf den Bericht des Bundesrechnungshofes, dass im Auswärtigen Amt "grundsätzlich die Entsendestellen die Gehälter der externen Personen getragen" haben, dies auch bei Einsätzen, die zwei Jahre oder noch länger dauerten. Deshalb wäre die Neutralität des Verwaltungshandelns nicht ausreichend gesichert. Man fordert seitens des BRH die deutsche Bundesregierung dazu auf, "die Einsätze externer Personen künftig restriktiver zu handhaben".

Im August hieß es, im Zusammenhang mit externen Beratern welche die deutsche Bundesregierung nutzt, dass der Bundesrechnungshof neue Höchststände bei den Ausgaben für diese eher kritisch sah. Im vergangenen Jahr hätten die deutschen Bundesministerien demnach insgesamt 48,4 Millionen Euro an Beraterhonorare bezahlt, im Jahr zuvor (2011) seien es nur 26,2 Millionen Euro gewesen, wie aus einem Bericht des Bundesrechnungshofes hervorging und an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gerichtet war. Ebenfalls kritisierte man eine wohl fehlende Transparenz bei der Vergabe von Aufträgen an externe Berater.

Wie das deutsche Magazin Focus dazu berichtete, hätte das für die Erfassung zuständige Bundesministerium der Finanzen "immer wieder nachgefragte Angaben zu Vertragslaufzeiten, beauftragten Firmen und der Art der Auftragsvergabe nicht erheben" lassen. Man forderte durch die Prüfer erneut, dass künftig darüber hinaus auch Beratungsverträge mit einem Volumen unter 50.000 Euro angegeben werden müssten.

  
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