(C) Maarten Takens, 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Durch das deutsche Bundesjustizministerium sieht man die angeführten Maut-Pläne des Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern, Horst L. Seehofer (CSU), für nicht umsetzbar, da eine Pkw-Maut nur für ausländische Autofahrer europarechtlich unzulässig wäre.
In einem Vermerk (der europarechtlichen Zulässigkeit einer Pkw-Maut für Ausländer) zur Sache heißt es, dass eine solch vorschwebende "Pkw-Maut nur für im Ausland (insbesondere anderen EU-Mitgliedstaaten) zugelassene Pkw – in welcher Form auch immer – in jedem Fall europarechtlich unzulässig wäre", berichtet "Die Welt". Denn durch den Artikel 18 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU) - AEUV oder AEU-Vertrag - ist es untersagt, "jegliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit" zu unternehmen.
Weiterhin ist durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes klar geworden, dass die Europäischen Verträge es untersagen, dass keine "Ungleichbehandlungen, bei denen es sich nicht um offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit handelt, die aber durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (indirekte Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit)", vollzogen werden dürfen.
Auf der anderen Seite sieht man durch das Bundesjustizministerium die bereits im Wahlkampf angeführte Alternative ebenfalls "europarechtlich erheblichen Risiken ausgesetzt", eine Maut für alle Autofahrer einzuführen und die deutschen Autofahrer dazu parallel durch eine Senkung der Kfz-Steuer zu entlasten. Scheinbar würden jene Planungen dazu führen, dass Aus- wie Inländer die gleiche Maut zahlen, doch die unmittelbare Kompensation der Mautbelastung durch eine Steuersenkung nur für Inländer lässt sich als Umgehung des Diskriminierungsverbotes ansehen - was europarechtlich ebenfalls nicht zulässig wäre.
Als eher weniger mit Bedenken versehen sieht man laut dem Vermerk, es wäre eventuell denkbar, wenn Entlastungen für Inländer zeitlich und auch inhaltlich/größenmäßig entkoppelt oder im Rahmen einer allgemeinen Kfz-Steuerreform umgesetzt würden. In welcher Größe hier eine solche Entkoppelung der Maut und Entlastungen an anderer Stelle sein müssten, damit so von keiner unmittelbaren Kompensation nur für Inländer - und damit mittelbaren Diskriminierung der Ausländer - zu sprechen ist, lasse sich jedoch "derzeit nicht sagen". "Europarechtlich vollkommen unbedenklich wäre lediglich eine Mehrbelastung durch die Maut in gleicher Höhe für Inländer und Ausländer ohne jegliche Kompensation, also faktisch eine Abgabenerhöhung (auch) für Inländer".
Durch die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hieß es erst kürzlich im Pkw-Maut-Streit, dass diese wohl ein "Einlenken" andeutete. "Kluge Politik bringt immer auch verschiedene Sichtweisen zusammen", sagte sie im Bayerischen Rundfunk, was als Kompromissbereitschaft angesehen werden könnte. Zuvor hatte Merkel die Forderungen von CSU-Chef Horst Seehofer nach einer Pkw-Maut abgelehnt. Merkel sagte weiter: "Erstens, wir wollen die deutschen Autofahrer nicht stärker belasten, und zweitens, wir brauchen mehr Geld für die Verkehrsinfrastruktur".
