(C) LEOL30, 2010, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Einer Meldung der Springer-Publikation "BILD" zufolge, würde für Kneipen und Discos ein neuer Kostenschub drohen, denn der Musikrechte-Verwalter GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wolle diesen Informationen nach ab kommendem Jahr die Gebühren zum Abspielen von Musik um "bis zu" 100 Prozent erhöhen. Die GEMA verschicke bereits entsprechende Schreiben an Kneipen-Besitzer, Disco-Betreiber oder auch Konzertveranstalter.
Laut "BILD" kündigt man in diesen "neue Vergütungssätze" an. Der Gaststättenverband DEHOGA (Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V.) warnte vor höheren Gebühren, durch die u.a. die Getränkepreise erhöht werden müssten. "Musik muss bezahlbar bleiben. Sonst müssen die Preise steigen oder Veranstaltungen werden ganz abgesagt", sagte Verbandschefin Ingrid Hartges gegenüber "BILD".
Im vergangenen Jahr sahen sich bereits Diskothekenbesitzer wegen Kostensteigerungen verärgert, welche teils über 1000 Prozent für das Jahr 2013 vorsahen, wobei die GEMA nicht bestritt, dass es durch die angepassten Tarife für manche Clubs, speziell Diskotheken, zu Gebührenerhöhungen um das Zehnfache kommen konnte. Hier war man im vergangenen Jahr der Ansicht, dass es wohl Einzelfälle wären. Auf der offiz. GEMAdialog-Seite von [Facebook] hieß es durch die GEMA Ende Juli vergangenen Jahres, dass 60 Prozent der Veranstalter durch die neuen Tarife für 2013 entweder gleich viel, oder gar weniger bezahlen müssten, wobei speziell auch "kleinere Clubs" entlastet würden. (mehr)
In anderen Belangen gab es für die sog. Musikpiraten erst kürzlich gegen die "GEMA-Vermutung" eine Schlappe. Das Landgericht von Frankfurt am Main hatte hier eine Revision des Amtsgerichts-Urteils zur GEMA-Vermutung abgelehnt. Der Verein Musikpiraten hatte nachfolgend angekündigt, man wolle nun beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, damit die Sache weiter verhandelt wird (wegen geringem Streitwert nachfolgend abgelehnt). Das Amtsgericht Frankfurt entschied vor einem Jahr, dass die Musikpiraten der GEMA Schadenersatz zahlen müssen. (mehr)
Die "GEMA-freie Musik", also jene "Musik", für deren "Nutzung" keine Lizenzgebühren anfallen, etwa wenn bei einem Werk das Urheberrecht erloschen ist, könnte eine Alternative darstellen. Die GEMA geht jedoch davon aus, dass jeder "Komponist" einen Wahrnehmungsvertrag bzw. Berechtigungsvertrag mit der GEMA (a. "GEMA-Vermutung") geschlossen hat. Wer GEMA-freie Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss, um Ansprüchen der GEMA zu entgehen, die Vermutung widerlegen, dass die genutzten Werke GEMA-pflichtig sind. (mehr)