Facebook: Bürgerrechtler üben Kritik an Umgang mit Nutzerdaten


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Kritische Töne hatten nun US-amerikanische Bürgerrechtsgruppen geäußert, wegen angekündigter Änderungen der Nutzungsbedingungen beim Datensammelbecken Facebook. Eine Ende vergangenen Monats vorgestellte Neufassung soll etwa den Umgang mit den Nutzerdaten regeln, für Werbezwecke. Man wirft dem durch die CIA-Frontfirma In-Q-Tel beflügelten "Sozialen Netzwerk" vor, die Privatsphäre seiner Nutzer zu verletzen.

Durch die neuen Richtlinien bei Facebook würden diesen Darstellungen zufolge "routinemäßig Bilder und Namen von Facebook-Mitgliedern ohne deren Zustimmung für Werbung" verwendet, heißt es in einem an die US-amerikanische Federal Trade Commission gerichteten Brief, den sechs Organisationen, darunter das Electronic Privacy Information Center und das Center for Digital Democracy, verfassten. Die überarbeitete Fassung der Nutzungsbedingungen war wegen des Streits um Anzeigen mit den "Likes" bei Facebook erarbeitet worden.

Kürzlich hatte der US-Bundesbezirksrichter Richard Seeborg, geboren in Deutschland; Landstuhl [Rheinland-Pfalz] - Absolvent der elitären "Yale University" - wo etwa auch der US-Außenminister John Kerry ein Studium der politischen Wissenschaften absolvierte und dabei Mitglied der studentischen Verbindung Skull & Bones ist, einem Vergleich in der Sache zugestimmt, bezgl. der Anzeigen mit Facebook-Likes, womit eine Sammelklage um die Sponsored Stories beigelegt worden war. Der Vergleichsvorschlag sieht auch eine Zahlung von insgesamt 20 Millionen US-Dollar vor. Einen schon früher ausgehandelten Vergleich hatte Richter Seeborg im letzten Jahr abgelehnt, nachdem er den Fall von Bezirksrichterin Lucy Koh übernahm. So hatte Seeborg speziell die geplante Aufteilung der Schadenersatzzahlung moniert, von der nur die Anwälte und gemeinnützige Organisationen profitieren sollten. Dem neuen Vergleichsvorschlag stimmte er im Dezember vergangenen Jahres vorläufig zu. Die benannte 1963 in Washington D.C. geborene Richterin Koh ist auch in Belangen Patentstreit z.B. Apple vs. Samsung eingebunden.

Zwischeninfo:

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Facebook hatte sich mit dem zuletzt ergangenen Urteil verpflichtet, u.a. in der Datenverwendungsrichtlinie sowie der Erklärung der Rechte und Pflichten genau für den Nutzer darzulegen, wie man die Informationen für Werbung nutzt. Den neuen Bedingungen zufolge erteilen Nutzer dem Unternehmen Facebook pauschal die Genehmigung, ihren Namen, ihr Bild im Profil oder ihre Inhalte für Werbezwecke zu nutzen. In dem Brief an die US-Federal Trade Commission heißt es unter anderem durch die US-Bürgerrechtsgruppen: "Das Recht [des] Menschen, die Nutzung [des eigenen] Bilds für gewerbliche Zwecke zu kontrollieren, ist ein Eckpfeiler des modernen Datenschutzes".

Die US-amerikanische Federal Trade Commission wird aufgefordert, die neuen Richtlinien aufzuhalten, da sie demnach gegen einen in 2011 mit der Handelsbehörde getroffenen Vergleich verstoßen würden. Facebook argumentierte auf der anderen Seite jedoch, es habe weder die Richtlinie bezgl. der Datenverwendung noch die Erklärung der Rechte und Pflichten abgeändert - es wurden diesen Darstellungen zufolge nur Formulierungen überarbeitet, welche die vorhandenen Richtlinien „erklären“ sollen.

  
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