Neun Euro mehr für Empfänger von Hartz-IV in 2014


(C) Elger van der Wel, 2010, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Ab Januar kommenden Jahres erhalten Empfänger des sog. Hartz-IV (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II) in Deutschland eine leichte Erhöhung. Das Bundeskabinett hatte die Anhebung des Regelsatzes für "alleinstehende Langzeitarbeitslose" um neun Euro (gut 2,3 Prozent) auf 391 Euro gebilligt, berichten deutsche Medien. 2013 betrug die Steigerung 1,5 Prozent. Für Hartz-IV-Empfänger, welche in einer Partnerschaft (Bedarfsgemeinschaft) leben, soll der Satz von 345 Euro auf 353 Euro, somit um acht Euro, steigen.

Erwachsene Personen, die keinen eigenen Haushalt führen, bekommen 313 Euro statt bisher 306 Euro. Von 289 Euro auf 296 Euro soll der Betrag für Jugendliche erhöht werden. Für Kinder zwischen 7-14 Jahren steigt der Satz von 255 Euro auf 261 Euro, jene unter sieben Jahre erhalten 229 Euro statt 224 Euro. Die jährliche Anpassung ist dabei in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für die rund 6,1 Millionen Leistungsempfänger (unter ihnen 4,4 Millionen im erwerbsfähigen Alter) liegt über der Preissteigerungsrate von zuletzt 1,5 Prozent.

Die Zahl errechnet sich nach einem festgelegten Misch-Index (Preisentwicklung mit 70 Prozent und die Entwicklung der Nettolöhne mit 30 Prozent berücksichtigt) aus den Preisen und Löhnen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, wobei sie dann endgültig vom neuen Bundestag und Bundesrat nach der Wahl am 22. September laufenden Jahres beschlossen werden muss. Durch die BA (Bundesagentur für Arbeit) hieß es kürzlich, dass zuletzt jeder zweite Hartz-IV-Empfänger seit vier Jahren Geld vom Jobcenter bekommt.

Von den sechs Millionen Hartz-IV-Betroffenen waren im vergangenen Jahr mehr als 2,8 Millionen (46,5 Prozent) auf Grundsicherung angewiesen, hieß es laut der BA-Sprecherin Anja Huth. Davon wäre aber nur ein Teil arbeitslos. Demnach würde die Zahl nicht unbedingt etwas über die Situation von Langzeitarbeitslosen in Deutschland aussagen.

Durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband von Deutschland (Der Paritätische) konnte vernommen werden, dass die geplante Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes als zu gering kritisiert wurde. Es handele sich demnach weiter um einen "kümmerlichen Armutssatz", so der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Ulrich Schneider, gegenüber der "Berliner Zeitung". Vielmehr wäre ein Satz von "mindestens" 437 Euro plus Zahlung einmaliger Leistungen notwendig.

  
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