Kosovo-Krieg: DE muss laut Gericht kein Geld an Opfer zahlen


(C) quapan, 2008, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY 2.0)

In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Angehörige von zivilen Opfern eines durch die NATO unternommenen Luftschlags im Kosovo in 1999 keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland haben. Demnach gibt es keinen völkerrechtlichen Anspruch in solchen Fällen. Ebenfalls sei die Verletzung von Amtspflichten nicht erwiesen, heißt es. Überprüft werden könnte grundsätzlich aber die Auswahl militärischer Ziele durch Gerichte.

Der Ort Varvarin war damals ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten, wegen des Luftangriffs der (NATO F-16 Kampfflugzeuge – inh. Operation Allied Force) am 30. Mai 1999 während des Kosovo-Krieges. Bei einem Volksfest anlässlich des orthodoxen Dreifaltigkeitsfestes erfolgte der Luftangriff auf die Morava-Brücke von Varvarin. Es kamen mehrere Menschen ums Leben (10 Tote; einige Überlebende erlitten dauerhafte Behinderungen). Den größten Opferanteil gab es bei der zweiten Angriffswelle, während Helfer versuchten, die Toten und Verletzten zu bergen.

Das deutsche Landgericht von Bonn hatte zuvor eine Klage in der Sache abgewiesen und dies u.a. damit begründet, dass sich Kläger als "Individuen" nicht unmittelbar auf Schutzwirkungen von zwischen Staaten geschlossenen Verträgen berufen können. Nachfolgend hatten Kläger im Februar des Jahres 2007 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die BRD war damals nicht an dem Angriff selbst beteiligt, war jedoch im Rahmen der Luftaufklärung weiter entfernt im Einsatz.

In der Begründung des Bundesverfassungsgerichts heißt es, wie angemerkt, bezgl. entsprechender Klagen, es gibt "keine allgemeine Regel des Völkerrechts, nach der dem Einzelnen bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht ein Anspruch auf Schadensersatz (...) zusteht". Zudem sehe man keine Verletzung der Pflichten von deutschen Stellen, es sei nicht erwiesen, dass Amtsträger von den konkreten Umständen des Angriffs gewusst haben. Die Richter hatten jedoch auch faire Beweislastregeln zugunsten der Opfer angemahnt.

Mehr:

Keine Schadensersatzpflicht der BRD wegen ziviler Opfer eines NATO-Luftangriffs im Kosovo-Krieg

Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 2660/06 und 2 BvR 487/07; Stellungnahme der Bundesregierung

  
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