DE Hochwasser: Bayern bekommt rund 166 Millionen in 2013


(C) Stefan Penninger, 2013, Bild: flickr (CC BY-SA 2.0)

Im laufenden Jahr erhält Bayern, wegen des Hochwassers im Sommer, Soforthilfen in Höhe von 165,95 Millionen Euro für betroffene Bürger. Seitens der deutschen Bundesregierung hatte man sich dazu bereit erklärt, die Hälfte der Mittel für das Soforthilfeprogramm beizusteuern. In einer "Kleinen Anfrage" hatte die Regierung erklärt, dass der Freistaat Bayern für die entsprechenden Maßnahmen zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) Bundes- sowie Landesmittel in der Höhe von 9,5 Millionen Euro ausgab, die Prioritäten für die Verwendung der Mittel seien von den Ländern vorgenommen worden.

In der "Kleinen Anfrage" (17/14472) hatte man durch die Fraktion "Die Linke" eine Frage zu dieser gegebenen Antwort (17/14566) gestellt, welche Summen für welche Bereiche beim Hochwasserschutz ausgegeben worden sind. Seit Beginn des Aktionsprogramms 2020 für den bayerischen Hochwasserschutz sind bislang mehr als 1,6 Milliarden Euro in 400 Maßnahmen abgeflossen, zum Schutz vor Hochwasser.

Zur Fragestellung eines bundesweiten Schutzkonzeptes gegen Hochwasser heißt es, dass die Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahmen in Deutschland in der Zuständigkeit der jew. Länder liegt. Bezgl. der Verständigung über die Einrichtung eines nationalen Fonds für die Aufbauhilfe zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe der Monate Mai und Juni laufenden Jahres fand am 13. Juni eine Besprechung der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs (inkl. Frauen) der Länder statt.

Bei dieser damaligen Besprechung soll festgestellt worden sein, dass der "Bund und [die] Länder sich in der Pflicht sehen, in einer abgestimmten Strategie präventive Investitionen in einem nationalen Hochwasserschutzprogramm zu ergreifen". Anvisiertes Ziel wäre demnach, zukünftige Schäden als Folge von Hochwasserereignissen relativ weitgehend zu vermindern, nicht zuletzt um künftige Belastungen der Haushalte von Bund und Ländern durch Sofort- und Aufbauhilfen zu reduzieren.

Die deutsche und 80. Umweltministerkonferenz (UMK - "eine Versammlung der Umweltminister bzw. -senatoren des Bundes und der Länder, die seit dem Jahr 1998 stattfindet") hatte auf ihrer Sitzung von Anfang Juni laufenden Jahres die Durchführung einer Sonder-Umweltministerkonferenz zum Hochwasser des Jahres 2013 beschlossen und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Umweltministerkonferenz-Vorsitzlandes zu deren Vorbereitung eingesetzt. Die Sonder-Umweltministerkonferenz ist auf den 2. September 2013 festgesetzt.

Das zu erarbeitende sogenannte "Nationale Hochwasserschutzprogramm" in Deutschland soll dabei eine flussgebietsbezogene Betrachtung als auch gemeinsame Ansätze zur Wirkungsabschätzung potentieller prioritärer Maßnahmen zur Verbesserung des präventiven Hochwasserschutzes, speziell auch zur Gewinnung von Rückhalteräumen, beinhalten. Zur Erarbeitung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms sollen Arbeitsschritte und ein Zeitplan definiert werden. Hier soll auch die notwendige "Verzahnung mit dem laufenden Prozess" der Aufstellung der im Jahr 2015 vorzulegenden Hochwasserrisikomanagementpläne (gemäß EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) für die Flussgebiete diskutiert werden, heißt es.

Bei der Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (2007/60/EG) (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) handelt es sich um eine, die einen "einheitlichen Rahmen für den Umgang mit dem Hochwasserrisiko" innerhalb der EU (Europäische Union) vorgibt, wobei die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung an eine dreistufige Vorgehensweise gebunden sind. Bis Ende Dezember des Jahres 2011 mussten in einer ersten Umsetzungsstufe Gebiete oder Gewässerabschnitte mit signifikantem Hochwasserrisiko festgelegt werden. Nachfolgend müssten bis Ende Dezember 2013 darauf aufbauend "Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt werden". In der dritten Stufe solle dann die Erarbeitung von Plänen für ein Hochwasserrisikomanagement umgesetzt werden - die Pläne für den einheitlichen Rahmen in der EU sollen bis 22. Dezember des Jahres 2015 fertiggestellt sein.

  
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