DE: Konzerne sollen einfacher abgewickelt werden


(C) Thomas Kohler, 2007, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

In Deutschland soll für das Insolvenzrecht eine Reform unternommen werden, wobei die Verbundenheit der konzernangehörigen Gesellschaften bei einer Abwicklung besser ins Blickfeld genommen werden soll, gab die deutsche Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), gegenüber dem Handelsblatt zu verstehen. Die wirtschaftliche Einheit eines Konzerns solle nicht auseinandergebrochen werden, sondern die Einheit des Unternehmens und der darin angelegte Mehrwert müssten nach Möglichkeit gewahrt werden.

Es sollen mit dem "Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen" Rechtsgrundlagen in Deutschland geschaffen werden, um eine koordinierte Abwicklung von Konzernteilen zu ermöglichen. Das neue Gesetz würde jedoch nicht am Grundsatz rütteln, dass für jede betroffene Konzerngesellschaft auch ein Insolvenzverfahren eröffnet werden muss, es gehe also nicht darum, die Insolvenzmassen zusammenzufassen, heißt es.

In Zukunft soll es jedoch möglich sein, mit diesen neuen Regelungen eine verbesserte Abstimmung zu erreichen, wobei mit der Verknüpfung verschiedener Insolvenzverfahren die Sanierungschancen der betroffenen Unternehmen verbessert werden sollen. Somit könnten auch "Reibungsverluste" im Verlauf der Verfahren minimiert werden, was auch von effizienztechnischer Seite her eine Verbesserung bringen kann. Sollte eine Sanierung von Unternehmen nicht umsetzbar sein, soll durch die Optimierung der Verwertungsmöglichkeiten die Befriedigungsquote bei den Gläubigern erhöht werden.

Mit dem "Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen" ist vorgesehen, dass alle Verfahren an einem Insolvenzgericht geführt und weiterhin in die Hand nur eines Insolvenzverwalters gelegt werden sollen, womit eine zwischengerichtliche Abstimmung entfällt. Werde kein einheitlicher Gerichtsstand geschaffen und müssten mehrere Verwalter bestellt werden, dann soll es Vorgaben für die Zusammenarbeit geben, wobei im Mittelpunkt die Interessen der Gläubiger in der Gesamtheit stehen sollen. Weiterhin sei ein sog. "Koordinationsverfahren" vorgesehen. Damit soll die Abstimmung der Einzelverfahren verbessert werden.

Hier solle aus dem Kreis der berufenen Verwalter ein "Koordinationsverwalter" bestimmt werden. Dieser soll einen sog. "Koordinationsplan" ausarbeiten, an dem sich die Einzelverfahren bei ihren jew. Maßnahmen zu richten hätten. Gegenüber dem Handelsblatt führte die deutsche Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), zur Sache aus: "Der Gesetzentwurf trägt der Verbundenheit Rechnung, indem die Verfahren über die einzelnen Konzerngesellschaften aufeinander abgestimmt werden. Künftig sollen sämtliche Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden können".

  
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