(C) Jens Auer, 2009, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

In Deutschland hatte nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) von Leipzig als oberstes Gericht der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten Bedenken bezgl. der Elbvertiefung zu möglichen Auswirkungen auf die Umwelt gesehen. Das Gericht könnte die Sache deshalb vor den EU-Gerichtshof (EuGH) als oberstes rechtsprechendes Organ der Europäischen Union (EU) von Luxemburg zur Entscheidung vorlegen, wie im Streit zur Vertiefung der Weser.
Eine Vorentscheidung in die eine oder andere Richtung sei bislang nicht gefallen. Die Freie und Hansestadt Hamburg als Stadtstaat und der Bund hätten aber bis zum 9. September laufenden Jahres Zeit, weitere Stellungnahmen vorzulegen, damit eine solche Vorlage verhindert werden kann. Die Elbvertiefung (Planfeststellungsbeschluss) wurde im vergangenen Jahr per Eilantrag durch NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) und BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) wegen verschiedener Fragen zum Arten-/Gewässerschutz (u.a.f. Hauptsacheverfahren) vorerst gestoppt - bevor durch Baumaßnahmen Fakten geschaffen werden.
In der anderen Sache um die Vertiefung der Weser wolle man durch die Richter des deutschen Bundesverwaltungsgerichts auch wissen, ob derartige Großprojekte grundsätzlich verboten werden müssten, sollten diese zu einer Verschlechterung des Gewässerzustands führen. Der Bund und Hamburg wollen die Fahrrinne der Elbe vertiefen, damit größeren Frachtschiffen die Einfahrt ermöglicht wird. Seitens der Kläger hegt man Befürchtungen, dass weitere Schäden an der Elbe durch etwa Wattverlust, Strömungszunahme, Sauerstoffmangel und Lebensraumverlust entstehen könnten.
Die Kläger NABU und BUND waren im vergangenen Jahr nach dem Stopp durch das Gericht davon ausgegangen, dass das Hauptverfahren wegen der Klärung wichtiger europäischer Rechtsfragen bis zu vier Jahre dauern könnte. Damals, im Oktober 2012, hatten die Kläger wie auch die Umweltstiftung WWF [World Wildlife Fund] die Entscheidung als ein Zeichen dafür gesehen, "dass europäisches Naturschutzrecht in Deutschland ernst genommen wird". Durch den Vorsitzenden des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Alexander Porschke, erklärte man, dass die Elbvertiefung "nicht ausschließlich an den Interessen der Reeder orientiert werden" könne. Das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; BMVBS (Leitung; Peter Ramsauer CSU) hielt die Elbvertiefung weiterhin für sinnvoll.
Im Zusammenhang mit dem Stopp hatte es Ende vergangenen Jahres auch Demonstrationen gegeben. Um die 2000 Hafenarbeiter hatten Medienberichten zufolge, auf Angaben durch die Gewerkschaft ver.di gestützt, in Hamburg für die Elbvertiefung demonstriert. Der Landeschef von Hamburg (ver.di), Wolfgang Abel, hob die wirtschaftliche Bedeutung des Hamburger Hafens hervor. Der Hafen müsse Abel zufolge weiterhin Ziel von Containerschiffen auch der neuesten Generationen sein - es würden demnach 150.000 Arbeitnehmer samt Familien in Hamburg und [verkettet] Norddeutschland vom Hafen abhängig sein, die "gesamte Nordregion braucht die Fahrrinnenanpassung", wird er zitiert.