(C) sera78, 2005, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC 2.0)
Durch den Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e. V. (BDH) hatte nun deren Hauptgeschäftsführer Andreas Lücke angemerkt, dass die Forderung der Grünen, nach einem Verbot von Ölheizungen, irrational sei. Jene Forderung durch den umweltpolitischen Sprecher der deutschen Partei Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Krischer, wurde entsprechend kritisch gesehen. Lücke hatte sich gegenüber dem Energiemagazin "Brennstoffspiegel" zur Sache geäußert, was ein Verbot von Ölheizungen anbelangt.
Gegenüber der "BILD" sagte er: "Ein Verbot von Ölheizungen ist völlig irrational. Es ist sehr sinnvoll, viele alte Heizkessel zu erneuern, da moderne Ölbrennwertheizungen den Energieträger Öl deutlich effizienter nutzen. Zudem gibt es in vielen Regionen kein ausreichendes Gasnetz, so dass sich für Hauseigentümer und Mieter oft nur die Ölheizung als Alternative bietet". Mit Blick auf das Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen in Deutschland heißt es unter anderem, man will ab 2015, dass keine "neuen Ölheizungen mehr installiert werden".
Dem Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) zufolge gibt es in der Bundesrepublik aber über sechs Millionen Häuser mit Ölheizungen, die i.d.R. auch Ein- oder Zweifamilienhäuser als Bestandteil haben. Im Durschnitt gesehen wären die Heizkessel um die 25 Jahre alt und pro Jahr werden im Schnitt 70.000 alte Heizkessel ausgetauscht. Dies spare bis zu 35 Prozent beim Ölverbrauch ein.
Im August vergangenen Jahres berichtete "BILD", dass die Bundesregierung eine sog. "Abwrackprämie" - wie schon einst bei den Autos - erwägen könnte. Dies für alte Öl- und Gasheizungen. Hauseigentümer, die ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine neue Anlage austauschen wollen, sollten damaligen Angaben zufolge "eine Einmalprämie erhalten". Die BILD hatte sich damals auf den Entwurf zur Reform des Wärmegesetzes (EEWärmeG) berufen.
Anfang des Jahres hatte eine Studie davor gewarnt, dass es zu einer Verdopplung des Heizölpreises bis 2030 kommen könnte. Demnach wird angeblich Heizöl für Hausbesitzer und Mieter laut der Studie zu einer immer teureren Angelegenheit. Man berechnete, dass bis zum Jahr 2020 eine Preissteigerung um angeblich "50 Prozent" und bis zum Jahr 2030 sogar eine Verdopplung des Heizölpreises zu sehen wäre, hieß es in der veröffentlichten Studie des Forschungsbüros EnergyComment im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen. Angeblich sei wegen dieser Langfristberechnungen für zwölf Millionen Haushalte in Deutschland Heizöl zur "Preisfalle" geworden.
Das benannte Forschungs- und Beratungsbüro EnergyComment, durch den deutschen Politologen und Wirtschaftswissenschaftler Steffen Bukold gegründet, hat seinen Fokus auf die Schwerpunkte der interdisziplinären und international vergleichenden Analyse der Themen Öl, Gas, Energiepreisentwicklung, Wärmemärkte sowie langfristige Fragen der Energieversorgung gelegt. Bukold hatte auch bis 2005 u.a. für die EU-Kommission zu den Themenschwerpunkten "Verkehr, Infrastruktur und Finanzmärkte" "geforscht".
Anhang: Bei dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) handelt es sich um ein deutsches Bundesgesetz (auf Bundesebene verabschiedet), welches neben dem die Stromerzeugung betreffenden Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem die Verwendung von erneuerbaren Energien im Bereich der Kraftstoffe regelnden Biokraftstoffquotengesetz ("Gesetz zur Einführung einer Biokraftstoffquote durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften") den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältesektor bei der energetischen Gebäudeversorgung vorantreiben soll. Das Gesetz trat Anfang des Jahres 2009 in Kraft und ist auch Teil des Anfang Dezember des Jahres 2007 beschlossenen Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP; "auch unter dem Namen Meseberger Beschlüsse bekannt").
Es führt erstmals bundesweit (Deutschland) eine Pflicht zur Verwendung von erneuerbaren Energien beim Neubau von Gebäuden ein. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) griff einer später zu den erneuerbaren Energien ergangenen Richtlinie der EU vom April 2009 vor, die unter anderem die Einführung einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien bei der Wärme- und Kälterzeugung sowohl für neue als auch unter bestimmten Voraussetzungen für alte Gebäude bis zum 31. Dezember 2014 den Mitgliedsstaaten auferlegt. Das benannte Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wurde damals gegen die Stimmen der deutschen Partei FDP und bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Im vergangenen Jahr (2012) erfolgte auch eine Erweiterung des Geltungsbereiches von zuvor nur "Wärme" auf "Wärme und Kälte".