VDSL-Vectoring: EU genehmigt Pläne der Telekom


(C) Mattes, 2008, Bild: flickr (CC BY-SA 3.0)

Die EU hatte nun ihre Zustimmung bezgl. der Aufrüstung des Netzes der Deutschen Telekom gegeben, was die VDSL-Übertragungstechnik Vectoring angeht. Die EU-Kommission billigte laut DPA-Meldung grundsätzlich die Sonderregeln für die Einführung der Technik, welche im überarbeiteten Entscheidungsvorschlag der Bundesnetzagentur enthalten sind. Mit einer endgültigen Entscheidung zur Sache werde wohl noch in diesem Monat gerechnet, weil keine ernsthaften Bedenken bestünden.

Mit dem VDSL2-Vectoring können bis zu 100 Mbit/die Sekunde (Downstream) realisiert werden. Mit der Technik wird die gegenseitige Störung aus den benachbarten Kupferdoppeladern eines Kabels reduziert. Die maximal zu erreichende Geschwindigkeit liegt auf dem Niveau von Glasfaser, ist im Vergleich zur Glasfaser-Technik jedoch wesentlich günstiger. Damit das Vectoring umgesetzt werden kann, ist der Zugriff auf sämtliche Kupfer-Doppelader am jew. Kabelverzweiger KVz notwendig.

Ein gebündelter Zugriff wäre nicht mehr möglich, womit die Aufteilung der Leitung auf mehrere Anbieter gemeint ist. Beim benannten KVz (Kabelverzweiger) handelt es sich um die typischen grauen Kästen, meist am Straß-/Gehwegrand - ein ungefähr ein Meter hoher Schaltschrank für die Kabelverteilung der Leitungen innerhalb eines Fernsprech-Ortsnetzes (Teil des Zugangsnetzes), der die Hauptkabel mit den Verzweigungskabeln verbindet. Die angeführte Vectoring-Technik gilt dabei aber als Hemmnis für den angestrebten Ausbau des Glasfasernetzes.

In dem ersten Entscheidungsentwurf der deutschen Bundesnetzagentur, vom Frühjahr laufenden Jahres, bezgl. der Einführung von Vectoring im Netz der Deutschen Telekom, führte man an, dass der Konzern den Wettbewerbern einen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL; "auch Amtsleitung") an bislang noch nicht erschlossenen KVz (Kabelverzweiger) weiterhin genehmigen müsse. Die Deutsche Telekom dürfte wohl aber den Zugang zu der KVz-TAL bei bestimmten Fällen verweigern, damit der Konzern selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring nutzen kann. Diese Teilnehmeranschlussleitung stellt im Telefonnetz eine Verbindung zwischen der Ortsvermittlungsstelle (Knoten innerhalb eines Nachrichtennetzes) des Netzbetreibers und dem Telefonanschluss des Dienstnutzers innerhalb des Hauses dar.

Unter anderem der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (kurz: BREKO) mit Sitz in Bonn sah dadurch eine Benachteiligung im Wettbewerb gegeben. Man forderte entsprechende Nachbesserungen. Mit dem nun überarbeiteten Regulierungsvorschlag vom Juli 2013 war man seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) dieser Forderung nachgekommen. Man hatte hier die größten Sorgen der Telekom-Wettbewerber aufgegriffen und u.a. den Bestandsschutz verbessert.

  
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