(C) Ken Teegardin, 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Laut BILD hätte das deutsche Finanzministerium Behörden, Gerichte und auch den "Verfassungsschutz" angewiesen, in Deutschland die Finanzämter über "mögliche unbekannte Einkünfte" von Bürgern zu informieren, schreibt man. Man beruft sich hier auf ein internes Merkblatt des Bundesfinanzministeriums. Demnach würden viele der Behörden zahlreiche Informationen haben, welche in Belangen "Steuern" wichtig sein könnten, aber von denen die "Finanzbehörden noch keine Kenntnis haben". Das entsprechende Schreiben soll über das Bundeszentralamt für Steuern an alle Behörden übermittelt worden sein.
Demnach sei zur vollumfänglichen und "vollständige[n] Erfassung aller steuerlich bedeutsamen Tatbestände" auch die Unterstützung der Ämter notwendig. Als Beispiel führt man an, dass Finanzämter in Deutschland etwa bei Unterhaltsprozessen nach Ehescheidungen darüber informiert werden sollen, welche Einkünfte und Vermögen offen gelegt wurden, welche den Finanzämtern womöglich aber nicht bekannt sind. Weiterhin könnte man etwa in Belangen der Nachlassstreitigkeiten "bisher unbekannte Vermögenswerte" aufdecken.
Auch könnten in abgehaltenen Zivilprozessen höhere Kaufpreise als beim Notar bekundet bekannt werden. Überdies führt man in dem Bericht von "BILD" aus, dass bei den deutschen Sozialversicherungsträgern, Arbeitsagenturen, Gewerbeämtern, Grundbuchämtern, beim Verfassungsschutz oder auch beim Ausländerzentralregister "steuerlich relevante Fallgestaltungen" auftreten könnten, welche den deutschen Finanzämtern gemeldet werden sollten.
Mehr Gewicht wolle man auch auf entsprechende Verfahren wegen Bestechlichkeit und Bestechung als auch Wähler- und Abgeordnetenbestechung legen. In dem angeführten Schreiben des deutschen Finanzministeriums soll es heißen: "Diesen Taten kommt steuerlich eine besondere Bedeutung zu, da die Täter in diesen Fällen regelmäßig auch über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die steuerlichen Schulden zu tilgen".
Das im Internet aufrufbare Merkblatt IV A 4 - S 0275/13/10003 - 2013/0654840 "zur Zusammenarbeit von Behörden und Gerichten mit den Finanzbehörden des Bundes (Zollverwaltung) und der Länder" hat einen Stand von Juli 2013. Es bezieht unter Punkt 3 "Mitteilungen steuererheblicher Tatsachen an die Finanzbehörden" [1.] unter anderem auch mit ein: Rauschgifthandel und -schmuggel, Waffenhandel, Verbotener Handel mit sonstigen Erzeugnissen (Produkt- und Markenpiraterie, Kinderpornografie, verbotenes Schriftgut u. a.), Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben, z. B. Untreue, Schmier- und Bestechungsgelder, Fälschungskriminalität, z. B. das Inverkehrbringen von Falschgeld, Einnahmen aus der Veräußerung falscher amtlicher Ausweise oder falscher Gesundheitszeugnisse, Eigentumskriminalität, z. B. Verkauf von gestohlenen, erbeuteten oder unterschlagenen Gegenständen, Tätigkeiten im “Rotlicht“-Milieu, Bordellbetreiber, Zuhälter und Vermieter von Unterkünften an Bardamen und Prostituierte, Illegales Glücks- und Falschspiel, Erpressung / Schutzgelderpressung, Schleuserkriminalität, Menschenhandel, Umweltkriminalität, z. B. illegale Entsorgung von Abfall gegen Entgelt oder auch Spionage, Agententätigkeit.
