Rundfunkbeitrag: Verfassungsklage wegen pauschaler Geldabsaugung


(C) CanadianAEh, 2012, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Der seit Anfang des Jahres in Deutschland eingeführte geräteunabhängige Rundfunkbeitrag, der die vorherige Rundfunkgebühr ersetzte, soll wohl mit einer Verfassungsklage konfrontiert werden. Gegenüber "FOCUS" sagte kürzlich der Düsseldorfer Steuerrechtler Thomas Koblenzer, dass man den neuen Rundfunkbeitrag gerichtlich anfechten will. Er hält demnach die Zustimmung des bayerischen Landtags für verfassungswidrig, als dieser dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV) zustimmte. Hier wird die Erhebung von Rundfunkgebühren dahingehend geregelt, dass pauschal jeder Haushalt zahlungspflichtig ist.

Der Steuerrechtler wolle feststellen lassen, dass entsprechende Passagen im Staatsvertrag gegen Vorschriften der Bayerischen Verfassung verstoßen und damit nichtig sind. In der Klage wird auch eine Verletzung des in der Landesverfassung garantierten Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit einer Verletzung des dort verankerten Rechtsstaatsprinzips gerügt. Im Frühjahr laufenden Jahres hatte Koblenzer in einem vorgestellten Gutachten dargelegt, dass der neue Beitrag als Steuer zu klassifizieren sei, was formell als verfassungswidrig einzustufen ist.

Dem Düsseldorfer Steuerrechtler Koblenzer zufolge würde die pauschale und gesetzliche Zahlungsverpflichtung von Wohnungs- und Betriebsstätteninhabern in den Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit eingreifen. Dies aus dem Grund, weil sie "die persönliche Entfaltung im vermögensrechtlichen und gegebenenfalls beruflichen Bereich beschneide". Seiner Auffassung nach könnten Gesetze der "allgemeinen Handlungsfreiheit" durchaus Grenzen setzen, aber dies nur dann, wenn die Gesetze ihrerseits verfassungsgemäß sind. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wäre aber nicht verfassungsgemäß, da auch die Landesparlamente, welche das Regelwerk in 2011 im Eilverfahren durchgewunken hatten, "nicht die Kompetenz haben, eine solche Steuer zu erlassen".

Mittlerweile begehrten auch verschiedene Unternehmen gegen den "Rundfunkbeitrag" auf. Der DIHK sprach Anfang des Jahres gar von "systemwidrigen" Berechnungen. Der zum Jahreswechsel eingeführte Rundfunkbeitrag von ARD und ZDF führe offenbar zu einer deutlichen Belastung der Wirtschaft. Kürzlich hieß es, dass "Erich Sixt" klagen will. Der Chef der Autovermietung (Sixt) will demnach Klage gegen die Rundfunkabgabe einreichen, weil er damit rechne, dass die Gebührenzahlungen seine Bilanz im laufenden Jahr mit gut drei Millionen Euro belasten könnten. Auf der anderen Seite hatte der Bayerische Rundfunk diese Zahlen jedoch bestritten, wie „Spiegel“ berichtete. Mit der Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag erhoffen sich die Öffentlich-Rechtlichen in Deutschland mehr Gebührenzahler und Einsparungen beim Personal. Wie "Spiegel" im Juli berichtete, sollen sich die Kosten wegen der Umstellung auf den Zwangs-Rundfunkbeitrag bereits auf über 80 Millionen Euro belaufen haben. Im Frühjahr laufenden Jahres hatte es in mehreren deutschen Städten Demonstrationen gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und gegen die GEZ (heute sog. "Beitragsservice") gegeben.

  
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