Kassen: Verweigerung von Leistungen hat System


(C) Ken Teegardin, 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)

Einem Medienbericht zufolge, hätte die Verweigerung von Leistungen bei Krankenkassen "System". In der vorherrschenden Debatte bezgl. der Leistungsablehnung von gesetzlichen Krankenkassen, sieht Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg demnach "Methode". Gegenüber "BILD" gab er an, dass erfahrungsgemäß nur etwa 5 Prozent der Menschen Widerspruch gegen entsprechende Leistungsablehnungen einlegen würden. In einem zweiten Anlauf werden Leistungen meist aber bewilligt.

Kranich zufolge seien die Prüfungen der Kassen aber wichtig. Die UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschlands) bestätigte den Trend, es gibt demnach eine Häufung der Beschwerden bei Krankengeld, anderen Hilfsmitteln oder auch bei Reha-Maßnahmen. Häufig würde man im Alltag Probleme mit dem Krankengeld feststellen können, hieß es durch die UPD-Beraterin Andrea Fabris. Vertreter von Krankenkassen würden auch per Telefon Druck aufbauen, wobei Fragen gestellt werden, ob denn ein Patient arbeitsunfähig sei, was viele wohl als "Bedrohung" auffassen.

Weiterhin hätte man feststellen können, dass immer öfter auch recht günstige Hilfen wie bspw. Inkontinenz-Einlagen oder Nagelknipser für behinderte Menschen verweigert wurden/werden. Den Patienten rät der UPD-Chef Sebastian Schmidt-Kaehler daher, dass man einen Widerspruch einlegen sollte. Vom Sozialverband VdK Deutschland hieß es durch Ulrike Mascher, dass es mit Blick auf das Krankengeld zwei Hauptprobleme geben würde.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung entscheide demnach meist nur nach Aktenlage, ob eine jew. Person wieder arbeitsfähig ist, wovon meist Menschen mit psychischen Erkrankungen betroffen wären, gab Mascher der "BILD" zu verstehen. Kassenvertreter würden auch immer öfters Druck aufbauen, wenn etwa das Krankengeld über eine gewisse Zeit gezahlt wurde. Damit wolle man die Patienten offenbar schneller in die Erwerbsunfähigkeit überstellen, womit nachfolgend die Rentenkasse und nicht mehr die Krankenkasse zuständig wäre.

Ein anderes Problem sieht man auch in der sog. "Krankschreibungslücke". Sollte es eine Person nicht schaffen, eine Krankschreibung vor dem Wochenende verlängern zu lassen, sondern geht erst am darauffolgenden Montag zu einem Arzt, dann droht dem Patienten im äußersten Fall auch der Verlust des Krankengeldes. "Hier muss der Gesetzgeber eine Regelung treffen, dass auch eine nachträgliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich ist", lautet die Forderung der VdK-Chefin Ulrike Mascher.

  
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