SIEMENS

In Brasilien haben Behörden des Bundesstaats Sao Paulo wegen mutmaßlichen illegalen Absprachen bei Ausschreibungen Klage gegen den Konzern Siemens angekündigt. Würde sich herausstellen, dass weitere Unternehmen an dem Kartell beteiligt waren, werden auch diese verklagt, wird der Gouverneur von Sao Paulo, Geraldo Alckmin (Partido da Social Democracia Brasileira), in Medienberichten zitiert.
Durch illegale Absprachen wären örtliche Unternehmen und der Bundesstaat Sao Paulo selbst geschädigt worden, heißt es. Jene sollten deshalb auch durch gerichtlich erwirkte Entschädigungszahlungen profitieren. In der Sache gehe es um Absprachen bei der Ausschreibung des U-Bahnbaus. Es werde der Verdacht gehegt, dass sich Siemens bei der Ausschreibung des Metro-Baus mit anderen ausländischen Unternehmen abgesprochen haben könnte.
Der Konzern hätte den Behörden zwei Mal Auskünfte dazu verweigert. Der Regierung von Sao Paulo sei durch die Justiz in Brasilien aber der Zugang zu Informationen gewährt worden, berichteten brasilianische Medien kürzlich. Demnach hätte Siemens dem brasilianischen Kartellamt die Unterlagen freiwillig übergeben. Dies wohl aus dem Grund, um einen Strafprozess zu vermeiden.
Diesen Berichten (u.a. durch die Zeitung "Folha de Sao Paulo") zufolge, hätte man sich mit dem französischen Unternehmen Alstom (weltweit agierender Konzern im Energie- und Transportbereich), CAF (spanischer Hersteller von Eisenbahnfahrzeugen) aus Spanien, Bombardier (u.a. Hersteller von Regionalverkehrsflugzeugen und Schienenverkehrstechnik) aus Kanada und dem japanischen Unternehmen Mitsui (u.a. in der Telekommunikation, chemischen Industrie und Logistik tätig) abgesprochen.
Medienberichten von Mitte Juli zufolge hätte Siemens eine Selbstanzeige gestellt. Dazu hieß es, dass eine Kronzeugenregelung unterschrieben worden sei. Diese würde den Mitarbeitern Immunität gewähren können, sollte sich herausstellen, dass es sich wirklich um ein Kartell handelt. Siemens teilte mit, man kooperiere mit den Behörden in vollem Umfang. Anfang Juli hatte die brasilianische Wettbewerbsbehörde CADE (Conselho Administrativo de Defesa Economica) über eine mögliche Kartellbildung bei mindestens sechs Ausschreibungen von Sao Paulos "Metro" (U-Bahn) sowie auch über die Kronzeugenregelung informiert. Die Vorwürfe würden sich auf einen Zeitraum von etwa 2000 bis 2007 beziehen, hieß es.
Nach den in Brasilien geltenden Gesetzen dürfen sich Konzerne, welche wettbewerbswidrige Absprachen treffen/trafen, fünf Jahre lang nicht mehr an den öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, ebenfalls kann mit Strafen in Höhe von bis zu einem Fünftel des Jahresumsatzes gerechnet werden. Weiterhin müssten wohl auch die durch entsprechende Absprachen entstandenen Mehreinnahmen an die Staatskasse abgeführt werden.
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