DE: Regierung will EU-Reform zu Fluggastrechten mittragen


(C) Michael Kappel, 2011, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC 2.0)

Einem Bericht der Saarbrücker Zeitung zufolge, will die deutsche Bundesregierung wohl die umstrittene EU-Reform der Fluggastrechte mittragen. Jene Reform würde demnach für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen" sorgen, schreibt man. Dies gehe aus einer Kleine Anfrage an das Verkehrsministerium hervor.

Mit der EU-Reform der Fluggastrechte würde es mehr Rechtssicherheit für die Verbraucher geben, da Unklarheiten und Unstimmigkeiten beseitig werden. Zu den Neuerungen würde demnach auch gehören, dass Personen erst nach fünf Stunden Verspätung finanzielle und materielle Entschädigungsleistungen beanspruchen könnten - anstatt nach drei Stunden, wie bisher. Laut Saarbrücker Zeitung wolle man wohl aber in einem Punkt nachverhandeln.

Dem Vorschlag der EU-Kommission zufolge, sollen die Fluggesellschaften Passagiere bei Verspätungen auf der Rollbahn erst nach über fünf Stunden aus der Maschine lassen. Seitens der deutschen Bundesregierung möchte man wegen der besonderen Bedürfnisse von behinderten Menschen aber eine Frist von zwei, maximal aber drei Stunden - was immer noch recht lang ist - durchsetzen. Zudem heißt es, dass das deutsche Luftfahrtbundesamt (LBA) die Passagiere stärker über ihre Rechte informieren und auch "Vorort-Kontrollen" durchführen soll.

Gegenüber der Saarbrücker Zeitung hatte der Sprecher der Grünen für Tourismuspolitik, Markus Tressel, darauf verwiesen, dass etwa 65 Prozent der Verspätungen unterhalb der angeführten Grenze von fünf Stunden lägen. Dazu führte er aus: "Sie werden einfach aus dem Ausgleichssystem herausdefiniert [...] Das Verbraucherschutzniveau wird zusammengestrichen." Bereits in der vergangenen Woche hatte der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen die geplante EU-Reform als deutlichen Rückschritt kritisiert.

  
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