(C) Alberto Sanchez Mena, 2010, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

In einer aktuellen Anfrage an die deutsche Bundesregierung wolle man nun seitens der Fraktion "Die Linke" wissen, was es mit dem sog. "racial profiling" der deutschen Bundespolizei (BPOL) auf sich hat. Dieser Begriff des "racial profiling" bezeichnet ein "ethnisches Profiling" oder auch "Racist Profiling" genannt. Beamte verschiedener Behörden können so auch auf allgemeinen Kriterien wie Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Religion und nationaler Herkunft Kontrollen durchführen. Der Anfrage zufolge hätte bereits im letzten Jahr eine Auseinandersetzung vor Gericht zwischen der deutschen Bundespolizei und einem Bürger, der von einer anlasslosen Kontrolle in einem Regionalzug betroffen war, zu einer öffentlichen Auseinandersetzung um den Einsatz des racial bzw. ethnic profiling durch die Bundespolizei geführt.
Seitens des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit Sitz in Berlin hieß es laut einer aktuellen Studie, bezgl. der Durchführung von Personenkontrollen auf Grundlage des § 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes, dass anlasslose Kontrollen auf Grundlage dieser Befugnis zwingend Kontrollen zum Ergebnis haben, die an das phänotypische Erscheinungsbild der zu kontrollierenden Personen anschließen.
Aus der Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) zitiert man: "Es werden aber weiterhin nur Personen kontrolliert, die dieses Kriterium [das nicht-deutsche Aussehen] (auch) erfüllen. Folglich bleibt es bei einer Ungleichbehandlung aufgrund des phänotypischen Erscheinungsbildes [...] Anzunehmen, dass die Bundespolizei in Anwendung der Regelung nicht nach einer Profilbildung vorgeht, bei denen unveränderliche äußerliche Merkmale eine zentrale Rolle spielen, erschiene überdies lebensfremd".
Demnach würde der § 22 Absatz 1a BPolG das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes in Deutschland verletzen. Auch als Vertragsstaat der Anti-Rassismus-Konvention der Vereinten Nationen treffe Deutschland die Verpflichtung, „Rassismus und in der Gesellschaft vorhandenen Stereotypen entgegenzuwirken“.
Gestellte Fragen zur Thematik an die Bundesregierung: siehe Drucksache 17/14470
