Strauss-Kahn, Anklage wegen schwerer gemeinschaftlicher Zuhälterei


(C) IMF Photographic archives, 2008, Bild: Wikipedia (PD; WIK; PP)

Die französische Tageszeitung Le Figaro berichtete nun über den Vorwurf der Zuhälterei gegen den ehemaligen IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn. Es sei von wahren Sex-Orgien die Rede, mit Matratzen auf dem Boden. Kahn sei ein Partykönig gewesen und hätte Prostituierte bestellt. Die Zeitung zitierte aus der Anklageschrift gegen Strauss-Kahn.

Unter Berufung auf das Dokument schreibt man zudem, dass die eingesetzten Untersuchungsrichter fest davon überzeugt wären, dass es sich nicht um Swingerpartys mit unbezahlten Frauen sondern um bestellte Dienstleistungen handelte. Der Ex-IWF-Chef hätte demnach im Mittelpunkt dieser Sex-Partys gestanden. Ende Juni des laufenden Jahres hatte man Anklage erhoben, wegen schwerer gemeinschaftlicher Zuhälterei.

In der Sache gehe es um entsprechende Partys zwischen 2009 und 2011. Daran hätten Prostituierte teilgenommen. Neben Strauss-Kahn demnach auch ranghohe Polizisten und Geschäftsmänner. Der EX-IWF-Chef selbst bestreitet die Teilnahme an jenen Veranstaltungen nicht. Er hätte an den Sex-Partys unter anderem in Paris und Washington teilgenommen. Er will jedoch nicht gewusst haben, dass es sich bei den Frauen um bezahlte Prostituierte handelte.

Die wirtschaftsliberale und gesellschaftskonservative französische Tageszeitung Le Figaro berichtet, dass die Untersuchungsrichter jene Darstellung in ihrer Anklageschrift zurückweisen. Die Ahnungslosigkeit bezeichnet man als Verteidigungssystem. Man beruft sich hier auch auf Aussagen von Callgirls. Diese hätten etwa die Szene mit den Matratzen beschrieben. Es handelte sich um "sexuellen Konsum", heißt es.

Den Untersuchungsrichtern zufolge hätte Strauss-Kahn eine zentrale Rolle gespielt, schreibt Le Figaro. Demnach wären die Partys nie ohne ihn organisiert worden. Sie wurden ebenfalls in Abhängigkeit seines Terminkalenders vollzogen, heißt es. Partys wurden wohl auch in Strauss-Kahns gemieteter Wohnung in Paris organisiert. Deswegen sei auch der Tatbestand der Zuhälterei erfüllt.

  
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