DE: Forderung nach staatlicher Absatzförderung für Biosimilars


(C) Ian Iott, 2009, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC-SA 2.0)

Da es wohl einen eher schleppenden Absatz von Biosimilars gibt, fordert die hier aktive Lobby nun Hilfen vom Gesetzgeber in Deutschland. Man benötige gesetzliche Vorgaben, mit denen Krankenkassen und Ärzte verpflichtet werden könnten, diese Biosimilars zu fördern, gab der Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika, Bork Bretthauer, gegenüber Handelsblatt zu verstehen. Bis 2018 würden weltweit Patente von Biopharmazeutika im Umfang von über 50 Mrd. Euro auslaufen.

Mit Blick auf Deutschland liege das Volumen bei um die drei Mrd. Euro. Sollte es gelingen, diese durch Biosimilars zu ersetzen, könnten Krankenkassen in Deutschland jährlich etwa 750 Millionen Euro einsparen, heißt es. Der Preis für diese Biosimilars würde zwischen 20-25 Prozent unter den Preisen der Nicht-Nachahmer-Medikamente liegen. Die bisherige Marktdurchdringung bezeichnet Bretthauer von Region zu Region als sehr unterschiedlich.

Erfolgreich würden die Nachahmer-Medikamente bereits in Regionen sein, wo die Kassenärztlichen Vereinigungen in speziellen Verträgen mit den Kassen den Absatz fördern. In Bremen oder Sachsen wurden demnach Zielquoten vereinbart. Die Biosimilars erreichen dort laut Arzneimittelreport der Barmer GEK Quoten von 60 bis 70 Prozent. In den Regionen ohne entsprechende Vereinbarungen würde der Anteil deutlich niedriger liegen.

Aus diesem Grund müsse der Staat eingreifen und die Ärzte dazu verpflichten, überall solche Vereinbarungen zu schließen. Der Chef der Barmer-GEK, Christoph Straub, wäre demnach ebenfalls für derartige Verordnungsquoten. Derzeit setze er aber noch auf Vertragslösungen zwischen Krankenkassen, den Pharmaunternehmen und der Ärzteschaft. Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn würde ebenfalls hohe Einsparmöglichkeiten durch Biosimilars sehen. Dieser sei aber dafür, dass es der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens überlassen werden sollte, dieses Problem über freiwillige Vereinbarungen zu lösen.

Bei den benannten Biosimilars handelt es sich um einen biotechnologisch erzeugten, protein-basierten Nachahmer-Arzneistoff. Ein solcher kann nach dem Ablauf der Patentzeit eines Originalwirkstoffs zugelassen werden. Die hier enthaltenen Wirkstoffe sind anders als bei den klassischen, molekülstruktur-definierten Arzneistoffen, nicht völlig identisch zum Originalwirkstoff und erfordern deshalb aufwändigere Zulassungsverfahren und Überwachungsmaßnahmen als die klassischen Generikas.

  
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