DE: Fehler beim Betreuungsgeld eingestanden


(C) christopher charles, 2008, Bild: flickr (nicht portiert) (CC BY-NC 2.0)

Der deutschen Regierung und der Union wäre bei der sogenannten Stichtagsregelung zum Betreuungsgeld wohl ein Fehler unterlaufen, gab ein hochrangiger CDU-Landtagsabgeordneter gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung zu verstehen. Das Betreuungsgeld ist eine Sozialleistung für Familien in Deutschland, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie etwa Kindertagesstätten (auch: KITA) betreuen.

Gegenüber der FAS sprach ein "Bundestagsabgeordneter" von einer "Panne". Seit dem 1. August würde es nun einen Rechtsanspruch auf staatlich geförderte Betreuungsplätze geben. Diese könnten Eltern von Ein- und Zweijährigen in Anspruch nehmen. Auf der anderen Seite gehen jedoch Eltern leer aus, welche ihre gleichaltrigen Kinder privat betreuen.

  
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